Nach dem Hamburger Hundegesetz herrscht in ganz Hamburg eine Anleinpflicht für Hunde. Um sich und Ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien zu lassen, müssen Hundebesitzer eine Gehorsamsprüfung ablegen. Prüfungsinhalte sind unter anderem der Grundgehorsam des Hundes und die Verträglichkeit gegenüber anderen Hunden, Spaziergängern, Fahrradfahren und Joggern.
Hansehund GbR


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