Hansehund GbR


Hundeschule Hansehund

Nach dem Hamburger Hundegesetz herrscht in ganz Hamburg eine Anleinpflicht für Hunde. Um sich und Ihren Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreien zu lassen, müssen Sie eine Gehorsamsprüfung ablegen. Prüfungsinhalte sind unter anderem der Grundgehorsam und die Verträglichkeit gegenüber Hunden, Spaziergängern, Fahrradfahren und Joggern. Wir sind von der Stadt Hamburg als Sachverständige für die Durchführung der Gehorsamsprüfung anerkannt und können auf Wunsch Einzelstunden in unserer Hundeschule zur Prüfungsvorbereitung vereinbaren. Eine bestandene Prüfung gilt nicht für den Hund, sondern für das geprüfte Hund-Mensch-Team.

Hunde haben mit ihren ursprünglichen Aufgaben, für die sie gezüchtet wurden, nur

noch sehr wenig zu tun. Ganz im Gegenteil: In unserer Gesellschaft – vor allem in den Städten – haben sie mittlerweile ihre Rolle als gleichwertiges Familienmitglied. Mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten.

Die Ansprüche an das Benehmen der Hunde sind sehr hoch, und gerade der Unterschied zwischen menschengewolltem und hundegewolltem Verhalten kann riesengroß sein. Lösungen für unerwünschtes Verhalten können so verschieden sein wie die Charaktere der Hunde.

In den Trainingsstunden unserer Hundeschule in Hamburg vermitteln wir Ihnen die Grundsätze der Kommunikation zwischen Mensch und Hund, effektive Lösungswege bei Problemverhalten und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Hansehund Hundeschule

Anne Rebecca Klose, Hundetrainerin und Verhaltensberaterin

Antje Thiele, Diplombiologin
Von der Stadt Hamburg als Sachverständige zur Durchführung der Gehorsamsprüfung (Leinenbefreiung) anerkannt.

 

  • Kontaktinformationen:
  • Hansehund GbR
  • Nöltingstraße 4
  • 22765 Hamburg

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