Asbest als Baustoff stammt aus einer Zeit, als noch keine langwierigen Sicherheitsprüfungen für neue Materialien aufgewendet wurden. Die Standards waren geringer und die unterschiedlichen positiven Eigenschaften der Asbestfasern boten genug Vorteile um über frühe Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen hinwegzusehen. Heute haben Bewohner belasteter Immobilien das Nachsehen und müssen dafür sorgen, dass diese Altlasten entsorgt werden.
Was ist Asbest?
Asbest ist eine natürlich vorkommende Mineralfaser, die aus unterschiedlichen Gesteinen gewonnen werden kann. Die Substanz ist sehr dauerhaft und unempfindlich, feuerfest und leicht zu verarbeiten. Die einzelnen Fasern können Durchmesser bis knapp über 2 Tausendstel Millimeter haben. Dadurch entstehen beim Bruch von asbesthaltigen Baumaterialien Stäube, die lange in der Luft verbleiben können und auch vom Menschen eingeatmet werden.
Diese Eigenschaft sorgt gleichzeitig für die größte Gefahr: Asbeststäube können tief in die Lunge eindringen. Die Kristallnadeln zerstören dort Zellen, sorgen für dauerhafte Reizungen, Entzündungen und schließlich sogar für die Entstehung von Krebs. Eine Asbestose der Lunge äußert sich als Fibrose, das heißt der Neubildung von Bindegewebe im Rippenfell, der Lunge und dem Bereich des Kehlkopfes.
Asbest feststellen
Wer den Wert seiner Immobilie bestimmen will, sollte nicht nur auf Lage und Architektur achten, sondern auch auf mögliche Belastungen. Versteckte Umweltgifte können den Wert erheblich mindern, sorgen Sie doch für eine Gefährdung der Bewohner und hohe Sanierungskosten. Um Materialproben auf Asbest testen zu lassen, muss man sich an professionelle Labors wenden, welche verschiedene Arten von Asbest-Quellen identifizieren können: Die Belastung in Hausstaub und Umgebungsluft ist dabei die gefährlichste, denn dies bedeutet, dass bereits lungengängige Fasern freigesetzt wurden. In Dämmmaterialien, Linoleum, Kitt, Bitumen, Putzen und Zement kann sich ebenfalls Asbest befinden. Je nachdem, wie die Fasern hier gebunden sind, ist die Gefahr der Freisetzung unterschiedlich hoch. Selbst wenn asbesthaltiger Kitt entfernt wird, ist die Oberfläche, aus der sich die Kristalle lösen, klein. Sollten jedoch Faserplatten beschädigt werden, in denen das Asbest ungebunden eingesetzt wurde, ist die Gefahr wesentlich größer.
Asbest-Renovierung
Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle muss durch Spezialfirmen erfolgen. Bei der unsachgemäßen Handhabung belasteter Materialien können die gefürchteten krebserzeugenden Stäube entstehen. Geprüfte Schutzausrüstung ist ein Muss. Aus diesem Grund ist die Sanierung belasteter Immobilien sehr kostenintensiv. Da sich Asbest in diversen Baustoffen verstecken kann, ist die vorherige Prüfung von größter Wichtigkeit.
Verbraucherschutz
Mietern und Verbrauchern in asbestbelasteten Räumen stehen umfassende Rechte zu. Wenn der Besitzer der Immobilie seinen Sanierungspflichten nicht ausreichend nachkommt, können Beratungstermine bei Verbraucherschutzeinrichtungen helfen, weitere Schritte zu planen. Es gibt keine Verpflichtung seitens der Mieter, auf Asbest zu testen, doch mit einem erfolgten Nachweis muss gehandelt werden. Dabei gibt es zahlreiche Arbeiten, die laut Gefahrstoffverordnung nur mit entsprechendem Sachkundenachweise ausgeführt werden dürfen.
Auch wenn ein langfristiges Wohnrecht besteht, ist der Besitzer und nicht der Nutzer in der Pflicht zur Sanierung. Hier muss jedoch abgewogen werden: Geht es um gebundene Asbestfasern z. B. in Mörtel, rechtfertigt dies keinen Abbruch (als Vorwand, um eventuell auch Mieter „loszuwerden“). Besteht jedoch eine akute Gefährdung durch freigesetzte Fasern, muss umgehend gehandelt werden.
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