Vorsorge und Selbstbestimmung spielen im Alltag eine große Rolle. Eine Krankheit oder ein Unfall, der in einer lebendigen Metropole wie Hamburg selbst unverschuldet nicht auszuschließen ist, können das Leben komplett auf den Kopf stehen. Mit einer Patientenverfügung bleibt ein hohes Maß an Selbstbestimmung erhalten, denn darin wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle bestimmter Erkrankungen vorgenommen und welche unterlassen werden sollen.
Hamburg mit hervorragender Lebensqualität – Vorsorge nicht aus den Augen verlieren
Bewohner der Hansestadt wissen die vielen Vorzüge Hamburgs sehr zu schätzen. Herrlich gelegen, wird die Stadt für ihre hohe Lebensqualität geschätzt. Dank der hervorragenden Infrastruktur im Gesundheitswesen werden viele Vorsorgeaspekte von den Hamburgern aber gerne aus den Augen verloren. Plötzliche Erkrankungen oder auch Pandemien wie aktuell können das Alltagsleben grundsätzlich verändern. Eine Patientenverfügung leistet in dieser Hinsicht eine wertvolle Hilfestellung.
Patientenverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme
Die Unvorhersehbarkeit von Krankheiten und Unfällen macht es erforderlich, dass sich Menschen in Hamburg möglichst früh mit der Thematik „Patientenverfügung“ auseinandersetzen. Diese ist als reine Vorsorgemaßnahme für den schlimmsten Fall zu betrachten und kann ohne hohen Aufwand online erstellt werden. Die Vorlage für eine Patientenverfügung sichert die wichtigsten Fragen ab und besitzt eine lebenslange Gültigkeit, wenn die Lebenssituation sich nicht grundlegend verändert hat.
In einer Patientenverfügung wird exakt der eigene Willen wiedergegeben. Es werden die gewünschten Behandlungsmethoden verankert und welche Maßnahmen im Krankheitsfall unterlassen werden sollen. Dies vereint gleich mehrere Vorteile auf sich. Es wird auch ohne einen Notar genau beschrieben, welche Behandlung gewünscht wird. Familie und Verwandte kommen nicht in die missliche Lage entscheiden zu müssen, was denn im Sinne des Patienten wäre, ohne mit ihm gesprochen zu haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Patientenverfügung nur zum Einsatz kommt, wenn der eigene Wille nicht mehr konkret geäußert werden kann. Inhaber haben selbst während der Behandlung die Möglichkeit sich anders zu entscheiden.
Bei den Maßnahmen handelt es sich beispielsweise um künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung, Dialyse oder Organspende. Es wird außerdem festgelegt, wann genau die Patientenverfügung ihre Wirksamkeit erhält, wie bei einem Koma.
Patientenverfügung ist lebensbejahend
Das oftmals negative Image, das mit einer Patientenverfügung einhergeht, wird diesem keinesfalls gerecht. Schließlich werden hier auch lebensbejahende Maßnahme reguliert und nicht nur Behandlungen ausgeschlossen. Sie ist der eigenen Lebenssituation angepasst und lässt ausreichend Freiraum für individuelle Entscheidungen.
Hilfreich in diesem Kontext ist für Hamburger auch, eine Vorsorgevollmacht sowie eine Betreuungsverfügung zu setzen. Dabei wird mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson benannt, die über weitergehende Maßnahmen entscheiden kann. Im Rahmen einer Betreuungsverfügung wird geregt, welche Personen vom Gericht bestellt werden, um für den Patienten in seiner Lebenslage entsprechende Entscheidungen zu treffen. Darin kann auch festgehalten werden, welche Personen auf keinen Fall in Frage kommen.
Mit diesem Gesamtpaket an Vorsorge können Hamburger und ihre Familien deutlich optimistischer in die Zukunft blicken, schließlich wurden Regelungen für Situationen getroffen, die hoffentlich nie eintreten werden.
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