CBD Rechtslage: CBD erlaubt oder verboten?


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Die CBD Rechtslage: alles im grünen Bereich?
Der Verkauf von CBD boomt, und das nicht nur im Online-Handel. Auch in Reformhäusern, Drogerien und Apotheken werden CBD-Produkte wie CBD-Öle wie selbstverständlich angeboten. Doch wer sich mit der Rechtslage auseinandersetzt, wird schnell merken, dass die CBD Rechtslage doch um einiges komplizierter ist als wie sie auf dem ersten Blick erscheint.

Wie viel Restspuren von THC sind erlaubt?
Die Zahl der Hersteller von CBD-Produkten ist groß. Ein Hersteller ist zum Beispiel Cibdol. Tatsächlich befindet sich der Handel allerdings in einer rechtlichen Grauzone. Hersteller und Verkäufer verweisen immer darauf, dass der Verkauf von CBD-Produkten nach deutschem Recht legal sei, sofern der Restgehalt von THC – dem berauschenden Teil der Hanfpflanze – nicht über 0,2 % liegt. Auf eine solche Regel haben sich die Staaten in der EU geeinigt, lediglich der Grenzwert kann von Mitgliedsland zu Mitgliedsland geringfügig voneinander divergieren. Diese Annahme ist zwar nicht falsch, aber nicht die ganze Wahrheit.

Razzien in Bayern
Tatsächlich hat es insbesondere im Bundesland Bayern mehrere Polizeirazzien gegeben, welche vor allem die Szene der neuentstandenen Hanfshops aufschreckte, die nunmehr gar um ihre Existenz fürchten muss. Dabei ging es nicht etwa um eine Überprüfung des genannten Grenzwertes. Die Polizisten prüften tatsächlich, ob der Wirkstoff CBD zum Verkauf angeboten wurde, was natürlich der Fall war, um die Produkte dann zu beschlagnahmen.

Die Staatsanwaltschaft München beruft sich dabei auf den Wortlauf des Gesetzes, dass „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ nur dann vom Betäubungsmittelgesetz ausgenommen sind, wenn sie „ aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (…) stammen (…) oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“. Nach Ansicht der bayerischen Gesetzeshüter könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden die gekauften Produkte zu „Rauschzwecken missbrauchen“. Das mag zwar Worthuberei sein, ist aber bayerische Realität.

Die Realität in anderen Bundesländern
In anderen Bundesländern agieren Polizei und Staatsanwaltschaft pragmatischer. Razzien in Hanfläden dienen hier eher dem Zweck, den THC-Restgehalt der angebotenen CBD-Produkte zu bestimmen. Wird dieser eingehalten, dann wird in der Regel auf eine Beschlagnahmung verzichtet. Der Trend geht hier eher in die Richtung einer Akzeptanz der normativen Kraft des Faktischen und damit in das Gewohnheitsrecht, das in Deutschland in Abgrenzung zum römischen Recht schon immer eine bedeutende Rolle gespielt hat.


Gehört CBD zum Novelty Food?
Ein anderer Zankapfel ist die europäische Novelle rund um „Novelty Food“, das heißt um neuartige Lebensmittel, die vor der Einführung als Verzehrmittel nicht gebräuchlich waren. Diese bedürfen nach den Buchstaben des 1997 erlassenen Gesetzes einer Zulassung mit entsprechendem Genehmigungsverfahren. Eine Anwendbarkeit des Novelty-Food-Gesetzes auf CBD-Produkte ist umstritten.

Einerseits, so argumentieren die Gegner dieser Rechtsauslegung, sei die Hanfpflanze eine uralte Heil- und Nutzpflanze, andererseits, so argumentieren die Befürworter, sei die Extraktion von CBD-Produkten aus ihr etwas neuartiges. Bei dieser Rechtsauslegung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Trotzdem ist CBD zurzeit im Verkauf als Lebensmittel noch nicht erlaubt. Dies ist der Hintergrund dafür, warum CBD derzeit so massiv als Aromaöl oder Hauptpflegemittel für die topische Anwendung verkauft wird.

Eigenanbau bleibt ausgeschlossen
Konsumenten, denen an CBD gelegen ist, müssen sich allerdings auf handelsfertige Produkte beschränken, denn der Anbau von Hanf ist nicht erlaubt. Eine Zulassung erwarten können nur jene, die glaubhaft belegen können, dass sie das Hanf zu medizinischen oder gewerblichen Zwecken benötigen. Gewerblich heißt in diesem Fall, die Hanfpflanze muss zwingend weiterverarbeitet werden, zum Beispiel für Kosmetikprodukte.

Fazit: Kunden sind auf der sicheren Seite
Über den Wortlaut der vielen Gesetze zum CBD, die in den letzten Jahren eine massive Veränderung erfahren haben, mögen sich die Juristen streiten. Kunden von CBD-Ölen und Co. jedenfalls haben nichts zu befürchten, eine (theoretisch) mögliche Strafverfolgung würde wohl wegen Geringfügigkeit gar nicht erst durchgezogen. Das Risiko tragen momentan ausschließlich die Hersteller und Verkäufer.

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