Tipps für die Kfz-Zulassung in Hamburg


Foto: DariuszSankowski by pixabay.com
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Noch heute gilt das Auto, trotz Einschränkungen, als eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel, die es gibt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Wer ein eigenes Fahrzeug besitzt, der weiß wie bequem und praktisch dieses sein kann. Doch um das geliebte Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr auch nutzen zu können, müssen im Vorfeld einige wichtige Aspekte beachtet und einige Schritte gegangen werden. So muss der Pkw vor der Nutzung zuallererst zugelassen werden. Hierfür ist der Weg zu der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle unumgänglich. Doch worauf gilt es bei der Zulassung zu achten und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit das Fahrzeug auch zugelassen werden kann? Wichtige Tipps rund um die Kfz-Zulassung erläutern wir Ihnen in dem folgenden Artikel.

Worauf gilt es bei der Kfz-Zulassung zu achten?

Ein eigenes Auto zu besitzen, das ist der Traum sehr vieler Menschen. Einige zukünftige Fahrzeughalter haben genaue Vorstellungen davon, welches Fahrzeug sie erwerben möchten. Andere fühlen sich im ersten Moment jedoch von dem großen Angebot an Pkws überfordert, denn die Auswahl scheint schier grenzenlos zu sein. Hinzu kommt oft die Frage, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handeln soll. Für die Kfz-Zulassung ist es jedoch in erster Linie gleich, um welche Fahrzeugart es sich handelt. Einen Unterschied gibt es lediglich bei den Dokumenten, welche für die Zulassung erforderlich sind. Sobald ein passendes Fahrzeug gefunden und gekauft werden konnte, muss es zugelassen werden. Handelt es sich bei dem neuen Fortbewegungsmittel um einen Gebrauchtwagen, gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Sollte das Fahrzeug noch auf den vorherigen Besitzer angemeldet sein, dann muss es umgemeldet werden. Neuwagen oder Gebrauchtwagen, die sich in einem abgemeldeten Zustand befinden, müssen neu zugelassen werden. Ein fabrikneues Fahrzeug, welches in einem Autohaus erworben wurde, wird in den meisten Fällen von einem Zulassungsdienst, welcher mit dem Autohaus kooperiert, zugelassen. Zukünftige Fahrzeughalter müssen sich in diesem Fall lediglich um die eVB-Nummer sowie das genaue Kennzeichen kümmern.

Für viele Autobesitzer hat das Kennzeichen eine besondere Bedeutung. Sei es bei der Buchstabenauswahl oder der gewünschten Zahlenkombination. Persönliche Wünsche werden jedoch bei der Zulassungsstelle nicht berücksichtigt. Fahrzeughalter haben jedoch die Möglichkeit, ihr Autokennzeichen zu reservieren. Dieser Schritt lohnt sich auf jeden Fall und sollte bei einem speziell gewünschten Kennzeichen vorgenommen werden. Fahrzeugbesitzer können hierbei unkompliziert und bequem von zu Hause aus nachschauen, ob das gewünschte Kennzeichen noch verfügbar ist. Besonders beliebte Kennzeichen sollte man schnell reservieren, damit sie in Zukunft nicht ein anderes Fahrzeug schmücken. Nach einer erfolgreichen Reservierung können zudem die Kennzeichenschilder angefertigt werden. Hierfür stehen verschiedene Schildermacher zur Verfügung, die diese innerhalb weniger Minuten fertigstellen. Die Reservierung sollte jedoch unbedingt bei der Zulassung mitgeführt werden, damit es bei dieser nicht zu Problemen oder Missverständnissen kommt. Bei der Anfertigung der Kennzeichenschilder sollte zusätzlich die Richtigkeit überprüft werden. Eine Beschilderung mit den falschen Buchstaben oder der falschen Zahlenkombination können nutzlos sein und unnötige Kosten verursachen.

Welche Kosten kommen bei einer Wunschkennzeichenreservierung auf mich zu?

Die Kosten für die Reservierung des Wunschkennzeichens sind überschaubar und einheitlich geregelt. So beträgt die Gebühr für die Reservierung 2,60 €. Zusätzlich werden Kosten in Höhe von 10,20 € für die Auswahl des Wunschkennzeichens erhoben. Die Reservierungsdauer ist jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, sodass hierbei auf Abweichungen geachtet werden sollte. Als Hamburger Autofahrer kann die gewünschte Beschilderung für 2,60 € zuzüglich der 10,20 €, für die Zuteilung des Wunschkennzeichens, für eine Reservierungsdauer von 14 Tage reserviert werden. Nach diesen 14 Tagen gibt es die Möglichkeit, das Wunschkennzeichen für weitere 90 Tage zu reservieren. Für diese Verlängerung werden zusätzlich Kosten in Höhe von 10,00 € erhoben. Zukünftige Fahrzeughalter haben hierbei die Möglichkeit, die Reservierungsdauer insgesamt viermal zu verlängern. Jede Verlängerung kostet jedoch 10,00 €. Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder können stark variieren. In diesem Fall lohnt es sich, vorab einen Vergleich vorzunehmen. Sowohl online als auch vor-Ort kann das Wunschkennzeichen bei einem Schildermacher in Auftrag gegeben werden. Pro Kennzeichenschild können hierbei Kosten zwischen 7,00 € und 40,00 € erhoben werden.

Kann man ein fremdes Kennzeichen übernehmen?

Einige Autofahrer legen hingegen keinen großen Wert auf die Beschilderung ihres Fahrzeuges, sodass eine Wunschkennzeichenreservierung nicht erforderlich ist. Ohne eine vorherige Reservierung wird im Rahmen der Kfz-Zulassung ein beliebiges Kennzeichen durch die Zulassungsstelle ausgewählt. Wurde ein Gebrauchtwagen erworben, welcher sich noch in einem angemeldeten Zustand befindet und lediglich umgemeldet werden muss, dann können auch diese Kennzeichen übernommen werden. Dies spart Geld und Zeit. Da es im Laufe des Lebens immer wieder zu einem Umzug kommen kann, muss in diesem Fall auch das Auto umgemeldet werden. Fahrzeugbesitzer haben jedoch die Möglichkeit, die bestehende Beschilderung zu behalten. Lediglich die Daten des Halters werden im System sowie auf den Fahrzeugpapieren geändert.

Welche Unterlagen werden bei der Zulassungsstelle benötigt?

Für die Zulassung eines Fahrzeuges werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Zukünftige Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug selbst anmelden möchten, benötigen einen Personalausweis oder Reisepass. Des Weiteren stellt die Kfz-Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer, eine wichtige Voraussetzung dar. Ebenfalls erforderlich sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II. Hierbei handelt es sich um den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Bei einem Gebrauchtwagen wird zusätzlich ein Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung benötigt. Das letzte Dokument stellt die Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung dar. Soll die Anmeldung durch einen Dritten erfolgen, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

Kommentare

Eine Antwort zu “Tipps für die Kfz-Zulassung in Hamburg”

  1. Lukas sagt:

    Sehr interessant geschriebener Artikel! Vielen Dank vor allem für die konkreten Erläuterungen hinsichtlich den Zulassungsoptionen.

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