THG-Prämie: Mehr Geld verdienen mit öffentlichen Ladestationen


Die Elektromobilität hat sich rasant zu einem zentralen Punkt der globalen Verkehrswende entwickelt. Mit dem Aufstieg elektrisch betriebener Fahrzeuge rückt auch die Frage nach adäquaten und zugänglichen Lademöglichkeiten immer stärker in den Fokus. Um eine gute Infrastruktur an deutschlandweiten Ladestationen für E-Autos aufzubauen, gibt es staatliche Anreize, etwa für Firmen und Geschäfte, die die Ladesäulen auf ihrem Grundstück zur Verfügung stellen.

THG-Prämie: Mehr Geld verdienen mit öffentlichen Ladestationen

Foto von Michael Fousert auf Unsplash

Die THG-Prämie bietet diesen Betreibern von Ladestationen die Möglichkeit, nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten, sondern auch von finanziellen Anreizen zu profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit öffentlichen Ladestationen durch die THG-Prämie zusätzliche Erträge generieren können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie oder THG-Quote beschreibt die finanziellen Einnahmen, die Personen und Betriebe durch den Handel mit Emissionszertifikaten erzielen können. Sie sind Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen in Deutschland zu reduzieren. 

Dieses Instrument wurde ins Leben gerufen, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und einen Anreiz für Unternehmen und Betreiber von Einrichtungen zu schaffen, ihre CO₂-Emissionen zu verringern. Das wird durch zwei Stufen erreicht:

  • Auf einer Seite gibt das Emissionsschutzgesetz einen Grenzwert an Emissionen vor, den Betriebe erreichen dürfen. Übersteigen sie diesen Wert, müssen sie Strafgelder zahlen.
  • Auf der anderen Seite wird durch die THG-Prämie versucht, das Reduzieren von Emissionen finanziell attraktiver zu gestalten. Wer weniger CO₂ ausstößt, als erlaubt, kann diese Einsparungen in Form von Zertifikaten verkaufen, um Geld einzunehmen. Betriebe, die zu viele Treibhausgase erzeugt haben, können diese Zertifikate kaufen, um die Einsparungen von ihren Emissionen abzuziehen und Grenzwerte einhalten zu können. 

Bisher wurden diese Zertifikate vor allem durch den Gebrauch von E-Fahrzeugen gewonnen. Weniger bekannt ist, dass man die THG-Quote für eine Ladesäule anrechnen kann, wenn diese zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt wird und gewisse Vorgaben einhält. 

Voraussetzungen für den THG-Quotenhandel von Unternehmen

Für Unternehmen, die am THG-Quotenhandel teilnehmen möchten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die sicherstellen, dass der Handel transparent, fair und im Einklang mit den Umweltschutzzielen verläuft.

  1. Registrierung: Unternehmen, die am Quotenhandel teilnehmen möchten, müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren. Hierbei sind relevante Unternehmensdaten und Informationen zur geplanten Emissionstätigkeit bereitzustellen.
  2. Emissionsberichterstattung: Die teilnehmenden Unternehmen sind verpflichtet, jährliche Berichte über ihre Treibhausgasemissionen vorzulegen. Diese Berichte müssen durch unabhängige und anerkannte Prüfstellen verifiziert werden.
  3. Emissionsreduktionsziel: Jedes Unternehmen erhält eine bestimmte Menge an Emissionsrechten, die seiner erlaubten CO₂-Ausstoßmenge entsprechen. Um am Handel teilnehmen zu können, muss das Unternehmen sicherstellen, dass seine tatsächlichen Emissionen diese Zuteilung nicht überschreiten.
  4. Einhaltung von Quoten: Wenn Unternehmen mehr Treibhausgase ausstoßen als durch ihre Emissionsrechte gedeckt ist, müssen sie zusätzliche Rechte am Markt erwerben. Umgekehrt können Unternehmen, die ihre Emissionsziele unterschreiten, überschüssige Rechte verkaufen.
  5. Transparenz und Überwachung: Eine fortlaufende Überwachung und Dokumentation der Emissionen ist notwendig, um die Integrität des Systems zu gewährleisten. Verstöße gegen die Regelungen können zu Strafen oder zum Ausschluss vom Quotenhandel führen.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen stellt sicher, dass der THG-Quotenhandel effektiv funktioniert und dass Unternehmen dazu angehalten werden, proaktiv Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Das System setzt wirtschaftliche Anreize, um den Übergang zu umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zu fördern.

Öffentliche Ladestationen zur Vergrößerung der THG-Prämie

Durch die Möglichkeit, den an den Ladestationen gelieferten Strom auf die THG-Quote anrechnen zu lassen, können Betreiber jedes Jahr zusätzliche Erträge erzielen. Die Idee dahinter ist, dadurch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu fördern und so einen Beitrag zur Verringerung des CO₂-Ausstoßes im Verkehrssektor zu leisten. 

  • Die THG-Prämie für öffentliche Ladestationen ergänzt bereits bestehende Fördermaßnahmen des Staats und der Bundesländer, wie die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ oder die “Ladeinfrastrukturförderung Charge@BW” der Landesregierung Baden-Württemberg. 

Durch diese Fördermittel werden die Anschaffungs- und Installationskosten für Ladestationen, die Betriebe öffentlich zugänglich machen, reduziert. Die Einnahmen durch das Laden und die gesteigerte THG-Prämie kommen nun zu diesen hinzu. 

Die THG-Quote für Ladestationen kann allerdings nur dann genutzt werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Werden die Richtlinien eingehalten, kann die Prämie über einen Dienstleister für den THG-Quotenhandel eingeholt werden.

Voraussetzungen für die THG-Prämie für öffentliche Ladestationen

Bevor die Ladesäule für die THG-Quote geltend gemacht werden kann, muss sie die folgenden Vorgaben einhalten:

Voraussetzungen für die THG-Prämie für öffentliche Ladestationen

Die Ladestation sollte zudem klar erkennbar als öffentlich zugänglich gekennzeichnet und für alle potenziellen Nutzer gleichermaßen verfügbar sein.

Registrierung der Ladestation bei der Bundesnetzagentur

Für alle öffentlich verfügbaren Ladesäulen für E-Fahrzeuge gilt, dass sie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen. Dieser Prozess läuft digital über die Webseite der Agentur ab und benötigt die folgenden Angaben:

  1. Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur: Sofern bereits vorhanden, sollte diese 4-stellige Nummer bereitgehalten werden. Bei einer erstmaligen Anmeldung erhält der Betrieb erst durch diese Registrierung eine Betreibernummer. 
  2. Geografische Lage des Ladepunkts: Dies beinhaltet Breiten- und Längengrad im Dezimalformat. Zur Bestimmung dieser Daten kann beispielsweise ein Online-Kartendienst wie Google Maps genutzt werden.
  3. Voraussichtliche Inbetriebnahme: Das geplante Datum, an dem die Ladesäule erstmals in Betrieb genommen oder öffentlich zugänglich wird.
  4. Technische Details: Hierzu gehören die Nennleistung in kW, die angebotenen Zahlungssysteme, benötigte Authentifizierungsverfahren sowie die genaue Anzahl der Ladepunkte. Seit dem 01.03.2022 in Betrieb genommene Ladesäulen benötigen auch einen Nachweis über eine standardisierte Datenschnittstelle, die verschiedene Daten, wie Standortinformationen und Belegungsstatus, übermitteln kann.
  5. Steckerdetails: Informationen über die Art und das Steckersystem aller Ladepunkte der Einrichtung. Beachten Sie: Ein Ladepunkt kann mehrere Steckdosen oder Verbindungsmöglichkeiten beinhalten.
  6. Dokumentation für Schnelllader: Bei Ladesäulen mit einer Kapazität von über 22 kW ist ein Inbetriebnahmeprotokoll erforderlich.
  7. Public Key: Ein spezifischer Schlüssel, der auf dem Messgerät des Ladepunktes zu finden ist. Er enthält mindestens 60 Zeichen und ist für die Eichrechtskonformität von Bedeutung.

Im Laufe der Registrierung muss zudem zugestimmt werden, dass der Standort der Ladestation auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden darf. 

Mit diesen Informationen und Schritten sollte die Registrierung reibungslos verlaufen. Es ist ratsam, alle erforderlichen Daten im Vorfeld zu sammeln, um den Prozess zu beschleunigen.

Fazit

Die Elektromobilität nimmt eine zentrale Rolle in der globalen Verkehrswende ein und bedarf einer adäquaten Ladeinfrastruktur. In diesem Kontext fördert der deutsche Staat durch die THG-Prämie Unternehmen, die öffentliche Ladestationen anbieten, indem sie durch den Handel mit Emissionszertifikaten zusätzliche Erträge generieren können. Diese Maßnahme zum Klimaschutz zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Anreiz für Betriebe zu setzen, ihre CO₂-Emissionen aktiv zu verringern. 

Für die Inanspruchnahme der THG-Prämie sind jedoch spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, die von der offiziellen Registrierung der Ladesäule bei der Bundesnetzagentur über Zahlungsoptionen für externe Nutzer bis hin zur Eichrechtskonformität reichen. Dies stellt sicher, dass die Ladeinfrastruktur transparent, zugänglich und im Einklang mit den Umweltzielen ist.

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