Wann und warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?


Bild von succo auf Pixabay
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Rechtsstreitigkeiten lassen sich nur schwer vorhersehen – kosten dann aber viel Geld, vor allem mit fortlaufender Zeit. Aufgabe der Police ist es einerseits, den Versicherten bei der Bewältigung der Rechtskosten zu unterstützen, andererseits aber auch, das Durchsetzen der eigenen Rechtsansprüche so überhaupt erst zu ermöglichen. Damit rücken zwangsläufig bei einem Vergleich der Policen auch die Leistungen des Versicherers in den Vordergrund.

Das leistet eine Rechtsschutzversicherung – und deshalb lohnt sie sich

Aufgabe, Funktion und Nutzen stehen bei der Rechtsschutzversicherung in einem gegenseitigen Zusammenhang. Wie bereits eingangs dargelegt, soll die Rechtsschutzversicherung etwaige juristische Streitigkeiten finanzieren. Das ist nicht nur essenziell, wenn man selbst in die Rolle des Angeklagten gerät, um sich juristisch adäquat zur Wehr setzen zu können, sondern auch wenn man als Kläger sein (vermeintliches) Recht vor Gericht erstreiten will. Die Police übernimmt dann die damit assoziierten Kosten, darunter natürlich auch das Anwaltshonorar, bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.

Ganz wichtig: Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten. Sie erst kurz vor dem eigentlichen Rechtsstreit abzuschließen oder sogar erst dann anzuvisieren, wenn die juristische Auseinandersetzung bereits in vollem Gange ist, wird also nicht funktionieren. Bei der Ausgestaltung der Wartezeit ist der Versicherer frei, normalerweise beträgt diese ab Vertragsbeginn drei Monate. Einher geht mit der Wartezeit, dass die Ursache für den Rechtsstreit zeitlich nicht vor dem Vertragsbeginn liegen darf.

Für wen ist die Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht pauschal bei jeder Art von Rechtsstreit für die Erstattung verantwortlich. Das ist zu bedenken, denn ein Pauschalschutz existiert auch mit einer leistungsstarken Versicherung nicht. Ausgenommen sind von dieser für gewöhnlich:

– Scheidungsfälle
– juristische Auseinandersetzungen in Erbfällen
– Hausbau, Baugrundstück und Baufinanzierung
– Kapitalspekulationen und Wettverträge
– Schadensfälle durch eine falsche Beratung bei Geldanlagen
– Abwehr der Schadensersatzansprüche von Dritten

Mitunter bietet der Versicherer in einigen dieser Fälle eine anteilige Leistung, das hängt von den konkreten Vertragsdetails ab. Wer damit rechnet, in seinem Leben ausschließlich die oben genannten Rechtsstreitigkeiten bewältigen zu müssen, würde die Police folglich als wenig sinnvoll erachten.

In der Praxis gibt es aber viele weitere Situationen, in denen ein Streit vor Gericht unausweichlich ist. Genau dann zeigt sich, wie sinnvoll solch eine Rechtsschutzversicherung sein kann. Sie greift typischerweise nämlich bei derartigen Fällen:

– Rechtsansprüche im Straßenverkehr
– rechtliche Auseinandersetzungen mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber
– Streitfälle bei anderen Policen, zum Beispiel der Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung
– bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter

Anhand dieser Beispiele zeigt sich bereits der Wert einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung. Wer häufig im Straßenverkehr unterwegs ist, beispielsweise als Pendler, kann sich ebenso sicher fühlen, wie ein Mieter oder ein Arbeitnehmer, der vermeintlich vom Arbeitgeber ungerecht behandelt wurde und dieses Vorgehen vor Gericht bringen möchte.

Beratung ist in der Rechtsschutzversicherung inbegriffen

Ein weiterer Vorteil, sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherten, ist die normalerweise mit der Police einhergehende Beratung. Juristische Laien wissen selbstverständlich kaum, ob es sich tatsächlich lohnt vor Gericht zu ziehen oder überhaupt ein zivilrechtlicher Anspruch vorliegt. Aus diesem Grund führt der erste (telefonische) Gang normalerweise zum Versicherer selbst. Dieser hat eigene Juristen im Unternehmen, denen die Situation geschildert wird und die dann vorab beurteilen, ob ein Rechtsstreit überhaupt eine realistische Aussicht auf Erfolg mitbringt.

Versicherer möchten sich damit natürlich selbst schützen und keine Kosten übernehmen, wenn der Gang vor Gericht sowieso aussichtslos ist. Gleichermaßen schützen sie damit aber auch die Versicherten, die sich mit den Rechtsexperten des Versicherers auf einen zusätzlichen Ansprechpartner als „nur“ auf einen Anwalt verlassen können – der schlimmstenfalls zum Rechtsstreit raten könnte, weil dieser für ihn mit einem lukrativen Honorar einhergeht, egal wie aussichtslos die juristische Auseinandersetzung tatsächlich ist.

Die individuelle Situation gehört immer berücksichtigt

Versicherungen leisten nur dann den bestmöglichen Schutz, wenn sie zum Versicherten passen. Wer beispielsweise selbständig ist, sollte entsprechend auch einen Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbständige haben, was für Arbeitnehmer wiederum nicht zu empfehlen wäre – für die gibt es gesonderte Lösungen.

Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer identisch – vor allem aber kann man kein Recht bekommen, wenn es schon an der Finanzierung des Rechtsstreits scheitert. Genau dann zeigt sich, wie sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung im Ernstfall sein kann.

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