Winterdienst: Räum- und Streupflichten in Hamburg
Hamburg, den 11.12.2012 um 10:28 Uhr
Hamburg ganz in weiß – Seit einigen Tagen schneit es in Hamburg, auch wenn der Anblick der weißen Pracht wunderschön ist, bringt der Schnee und das Eis auch einige unangenehme Pflichten mit sich. In Hamburg gilt, wie in vielen anderen Städten eine gesetzlich festgelegte Räum- und Streupflicht, die strickt eingehalten werden muss, sonst droht eine Strafe zwischen 20 und 50.000 Euro.
Das Hamburgerische Weggesetz legt fest, dass unabhängig von der gebührenfinanzierten Gehwegreinigung eine Winterdienstpflicht besteht. Anlieger sind dazu verpflichtet auf dem Gehweg, entlang ihres Grundstückes, Winterdienst zu leisten. Dazu gehört nicht nur das Beseitigen von Eis und Schnee, sondern auch das Streuen von abstumpfenden Mitteln bei Eisglätte. Das Streuen von Tausalz und tausalzhaltigen Mitteln ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Für den öffentlichen Gehweg muss Sand, Kies oder andere Mittel verwendet werden, die keinen Tausalz enthalten.
Wann und wie muss gestreut und geräumt werden?
Die Anliegerinnen und Anlieger müssen vor ihrem Grundstück den Fußgängerverkehr von Schnee und Eis befreien, die erforderliche Breite beträgt mindestens 1 m. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand der kreuzenden oder einmündenden Straße zu reinigen.
Wenn Glatteis besteht muss mit abstumpfenden Mitteln, wie zum Beispiel Kies und Sand gestreut werden. Tausalzhaltige Mittel dürfen nur auf dem eigenen Grundstück gestreut werden. Für öffentliche Straßen und Wege ist dieses nicht erlaubt.
Nach Beendigung des Schneefalls ist der Schnee unverzüglich zu räumen und Glätte muss sofort abgestreut werden. Sollte durch das Streuen der Eisbildung nicht genug entgegengewirkt werden, muss das Eis anderweitig beseitigt werden. Wenn ein Schneefall über 20 Uhr hinaus geht oder danach erst eintritt, müssen die Anlieger den Schnee bis 8:30 am folgenden Tag beseitigen. An Sonn- und Feiertagen können diese Arbeiten bis 9:30 Uhr erledigt werden.
Wer keine Lust oder keine Zeit für die Schneeräumung hat, kann auch auf die Dienstleistung eines professionellen Winterdienst zurückgreifen.
Jeder Anlieger ist nur für den Bereich vor seinem Grundstück verantwortlich. Für öffentliche Straßen, Wege und Grundstücke ist die Stadtreinigung Hamburg verantwortlich.
ps-hamburgportal
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