Rauchmelder retten Leben
Natürlich nur, wenn Sie fachmännisch und ordnungsgemäß installiert, überwacht und betreut werden.
Die GHG Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege liefert, installiert und wartet Rauchmelder in Hamburg und Umgebung nach den gesetzlichen Regelungen:
Die aktuelle Hamburgische Bauordnung (HBauO § 45 Abs. 6) schreibt vor, dass in Wohnungen, Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (Treppenhäusern), über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen. Sämtliche Wohnungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Wir empfehlen alle Wohnräume mit Rauchwarnmeldern auszustatten, da die Nutzung der Räume durch die Wohnungsnutzer nicht immer mit der zugedachten Verwendung identisch ist. Rauchmelder nach Vorschrift installieren!
Der Eigentümer ist jedoch für die korrekte Ausstattung verantwortlich.
EN, DIN und weitere Anforderungen Die DIN 14676 legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Alle verwendeten Rauchwarnmelder müssen der Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen. Wir liefern und installieren die VdS zertifizierten Rauchwarnmelder nach DIN Norm frei Wohnung. Die Installation erfolgt nach DIN EN 14676. Die Grundplatte wird ausschließlich gedübelt und verschraubt. Eine Veränderung des Standortes ist somit nur vorsätzlich möglich. Jeder einzelne Rauchwarnmelder wird mit einer Funktionsprüfung in Betrieb genommen.
Ein Service der GHG Hamburg
Weitere Dienstleistungen sind Winterdienst, Facility Management und Hausmeisterdienste in Hamburg
- Kontaktinformationen:
- GHG Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege mbH, Rauchmelder Installation nach DIN
- Lademannbogen 39
- 22339 Hamburg
- Tel.: 040 3191908
- Internet










