Die aktuelle Hamburgische Bauordnung (HBauO § 45 Abs. 6) schreibt vor, dass in Wohnungen, Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (Treppenhäusern), über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen.
Sämtliche Wohnungen müssen bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet worden sein. Der Termin war auf den 31.Dez. 2010 festgesetzt.
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