Insolvenzrecht


Ist ein Unternehmen oder eine Privatperson so hoch verschuldet, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann spricht man von Insolvenz. Um alle notwendigen Schritte zur Abwicklung einer Insolvenz gesetzlich zu regeln wurde das Insolvenzrecht geschaffen.

Deshalb gibt es zwei gesetzliche Regelungen für die Insolvenzabwicklung, für Firmen und Selbständige das Regelinsolvenzverfahren und für Privatpersonen das Verbraucherinsolvenzverfahren mit möglicher Restschuldbefreiung. So wurde 1999 eine einheitliche Insolvenzverordnung geschaffen. Die Insolvenzverordnung hat ein einheitliches Verfahren geschaffen, wobei die Abschaffung bestimmter Vorrechte für Gläubiger im Vordergrund steht. Deshalb ist ein Insolvenzplan vorgeschrieben, welcher zur Vereinfachung der Insolvenzabläufe beitragen soll.

Vereinfacht wurde zudem die Insolvenz von Privatpersonen durch die Restschuldbefreiung, wodurch nach 6 Jahren Insolvenzverfahren der Schuldner schuldenfrei ist.



Kreplin & Partner

Wir sind spezialisiert auf die Durchführung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Frau Verena Vogt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht, ist seit über zehn Jahren in mehr als 2.000 Verfahren als Insolvenzverwalterin in Norddeutschland tätig. Wir bieten zudem Beratungsgespräche für Mandanten an, die einen Insolvenzantrag als letzte Möglichkeit sehen. Kontaktieren...

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