Winterdienst


Winterdienst HamburgUm ein Schneechaos wie in den vergangenen Jahren zu vermeiden, ist die Stadtreinigung Hamburg für die Schnee- und Eisbeseitigung in der Hansestadt zuständig. Für die Räumung der Gehwege sind die Anlieger, also Eigentümer, Vermieter und Anwohner, zuständig. Mieter müssen nur dann streuen, wenn es im Mietvertrag explizit vereinbart und schriftlich festgelegt ist. Die Räumzeiten sollten auf zwischen 6:00 Uhr und 7:00 Uhr gelegt werden, je nach Witterung auch tagsüber, abends bis spätestens 22:00 Uhr.  Bei Dauerschneefall oder ununterbrochenem Eisregen kann abgewartet werden, bis sich das Wetter wieder beruhigt hat.

Foto: GHG Hamburg, Winterdienst Einsatzfahrzeug