Eine Unterlassungserklärung folgt meist auf eine Abmahnung. In der Praxis geht es darum, dass jemand etwas tut, was ein anderer nicht möchte oder aus rechtlichen Gründen untersagen darf. Daher schickt derjenige eine Abmahnung, die beinhaltet, dass sich der Handelnde verpflichten muss, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Verpflichtet er sich hierzu und handelt trotzdem wieder so, gibt es eine Auflage, die meist in einer Geldbuße besteht.
Meist finden solche Unterlassungserklärungen Anwendung im Urheberrecht und in Rechtsdingen des Internets, also des sog. Filesharings. Dies bezeichnet die illegale Weitergabe urheberrechtlich geschützter Dateien, wie z. B. Musikstücken. Oft wird dabei von spezialisierten Anwaltskanzleien massenhaft abgemahnt, der rechtliche Hintergrund ist aber fraglich. Außerdem lohnt es sich für die Betroffenen Abmahner meist nicht, eine Zuwiderhandlung der Unterlassung gerichtlich zu verfolgen.
RA Frentz
Rechtsanwalt Oliver Frentz ist ihr Ansprechpartner für Internetrecht, Telekommunikationsrecht und Zivilrecht. Durch seine Erfahrung und Kompetenz in diesen Bereichen sind seine Mandanten bei ihm in guten Händen. Seine Mandanten schätzen seine professionelle Arbeit, diese umfasst unter anderem Beratung, Entwurf und Prüfung von Verträgen sowie die außergerichtliche oder gerichtliche...Pezolddamm 88, 22175 Hamburg
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