Studienplatzklage


Wer mit dem ihm zugewiesenen Studienplatz nicht einverstanden ist, sollte eine Studienplatzklage in Erwägung ziehen. Gründe gibt es genug: In vielen Fällen besteht der Wunsch, in der Heimatstadt zu bleiben, zum Beispiel, wenn jemand Kinder hat, was auf eine gewisse Zahl von Studierenden durchaus zutrifft.

Dann kann aber auch die "Qualität" der zugewiesenen Uni nicht den Interessen entsprechen, denn es gibt große Unterschiede. Und wenn man nicht den Platz an der Uni seiner Wahl erhält, kann das auch eine Einbüße der Qualität und damit in den Berufschancen bedeuten.

Wer also unzufrieden ist, vor allem mit der Aussicht, sein Leben pendelnd zu verbringen oder mit der Qualität unzufrieden ist, sollte die von ihm gewünschte Uni einklagen, versuchen, sich durch zu setzen.



Anwaltskanzlei Meyer-Sand

Die Anwaltskanlzei Meyer-Sand berät und vertritt Mandanten in den Bereichen Hochschulerecht (insb. Studienplatzrecht), Familienrecht und Medizinrecht. Rechtsanwältin Nannette Meyer-Sand ist seit 1988 als Änwaltin tätig.

Jungfernstieg 44, 20354 Hamburg