Familienrecht


Das Familienrecht definiert die rechtlichen Beziehungen von Personen, die durch eine Ehe, durch die Familie oder auch durch Verwandtschaft oder eine Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Mit dem Eingehen oder dem Auflösen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft sind bestimmte Rechtswirkungen oder auch -folgen verbunden, die gesetzlich geregelt sind. Dazu gehören unter anderem das Güterrecht, die Vorschriften über den Versorgungsausgleich sowie die Unterhaltsansprüche des Partners, aber vor allem für die aus der Ehe oder Lebenspartnerschaft hervorgegangenen Kinder.

Zu den familienrechtlichen Vorschriften gehören unter anderem das Recht der Adoption, das Namensrecht und auch das Recht der Abstammung sowie das Namensrecht. Darüber hinaus gibt es aber auch außerhalb von verwandtschaftlichen Verhältnissen bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen. Dazu sind insbesondere die Vormundschaft, die Pflegschaft sowie die rechtliche Betreuung.

 



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