Erbrecht


Das Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und regelt unter anderem die Erbfolge, also die Ansprüche der Erben nach dem Ableben des Erblassers. Wem das Vermögen zufällt, legt der Erblasser im Idealfall schon zu Lebzeiten in einer Verfügung von Todes wegen fest, gemeint sind das Testament oder wahlweise der Erbvertrag. Diese Entscheidungsfreiheit des Erblassers wird auch Testierfreiheit genannt und ist verfassungsrechtlich geschützt.

Allerdings gibt es hier eine Einschränkung, nämlich den Pflichtteilsanspruch. Auch er ist verfassungsrechtlich geschützt und garantiert dem Pflichtteilsberechtigten einen gesetzlich festgeschriebenen Teil des Erbes, auch wenn der Erblasser das nicht will. Zu diesem Personenkreis gehören die Kinder des Erblassers, der Ehegatte oder auch der Lebenspartner. Fehlen ein Testament oder ein Erbvertrag, gilt die im Gesetz festgelegte Erbfolge.



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