Baurecht


Im Baurecht wird unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten. Der öffentliche Rechtsteil des Bauens bezieht sich vor allem auf die Festlegung von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen. Dabei legen öffentliche Gremien fest, auf welche Art eine Fläche künftig genutzt werden soll, in welcher Weise dort gebaut werden darf oder ob dort vorrangig Grünflächen angelegt werden.Das private Baurecht ist dasjenige, mit dem die meisten Menschen zu tun haben. Es legt fest, welche Art von Gebäuden an welchem Platz errichtet werden darf. Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen einem Bebauungsplan, in dem für ein ganzes Gebiet die Größe oder etwa die Höhe und Dachform der Häuser festgelegt ist. Gibt es einen solchen Bebauungsplan nicht, darf dort so gebaut werden, wie die Umgebungsbebauung aussieht. Also ungefähr so hoch, mit ähnlichen Dachformen etc. Die endgültige Genehmigung solcher Bebauungen regelt das örtliche Baurechtsamt.siehe Rechtsanwälte  


RA Dr. Thorsten Meinert

RA Dr. Thorsten Meinert hat sich auf die Rechtsgebiete des privaten Bau- und Architektenrechts sowie auf das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe spezialisiert.

Kattjahren 24, 22359 Hamburg
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