Gewerbliche und private Ermittlungen in Hamburg – was dürfen Detektive eigentlich?


Die Idee, einen Detektiv zur Hilfe zu nehmen, ist häufig nicht weit entfernt. Immerhin gibt es gute Gründe, die grundsätzlich für einen verdeckten Ermittler sprechen. Im Gegensatz zur offensichtlich beteiligten Person kann ein Detektiv unauffällig ermitteln und auch eingreifen. Hier gibt es jedoch Einschränkungen, denn auch wenn viele Menschen glauben, ein Detektiv ist einem Polizisten ähnlich, so hat er doch nicht dieselben Rechte. Was ein Detektiv machen darf, hängt übrigens auch von der Art des Auftrags ab. Dient er beispielsweise ebenfalls als Security in einem Laden oder einem Club, kann er anders handeln, als bei einer Überwachung. Dieser Artikel schaut sich mal an, was ein Detektiv in Hamburg darf – und was nicht.

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Abbildung 1: Das Equipment für Detektive – so stellen sich Außenstehende den Job eines Detektivs vor – doch wie sieht es wirklich aus?

Typische Dienstleistungen von Detektiven

Beim Stichwort Detektiv haben die meisten wohl einen Sherlock vor dem inneren Auge. Und wenn es nicht Sherlock ist, dann Conan. Zumindest wird bei Sherlock noch die Polizei mit eingebunden, denn sie ist es, die Detektive im realen Leben häufig brauchen. Dabei kommt es natürlich darauf an, welche Aufgabe der Detektiv hat:

Ladendetektiv – gerade in den Einkaufsstraßen großer Städte wie Hamburg ist die Überwachung einzelner Geschäfte ein großes Aufgabenfeld. Als Ladendetektiv überwacht er die einkaufenden Kunden und greift ein, wenn er einen Ladendieb entdeckt. Ob die Überwachung nun ausschließlich in den Gängen oder auch per Videoaufzeichnung erfolgt, kommt auf den Laden und den Auftrag an. Oftmals sind Detektive in diesem Bereich auch für mehrere Geschäfte zuständig. Hier vergeben benachbarte Ladenbesitzer den Auftrag gemeinsam und stellen somit sicher, dass sie alle einen Diebstahlrückgang haben.

Ermittlung – dieses Feld kann weitreichend sein. Innerhalb eines Geschäfts kann der Detektiv beispielsweise verdeckt als neuer Mitarbeiter agieren und den Verdacht prüfen, dass Mitarbeiter selbst stehlen. Die Ermittlung kann aber auch von öffentlicher Stelle aus angedacht sein: Sozialbetrug, Schwarzarbeit.

Privatermittlung – Detektive werden gewiss nicht nur für Unternehmer oder öffentliche Auftraggeber tätig. Auch Privatpersonen können sie beauftragen. Hier sind natürlich mehrere Fälle möglich. Der Verdacht, dass der Ehepartner fremdgeht, der Verdacht, dass das Kind auf die schiefe Bahn geraten ist, Eheschwindel, Heiratsbetrüger. Was übrigens auch möglich ist, ist die Beauftragung, um die leiblichen Eltern oder ein leibliches Elternteil ausfindig zu machen.

Cyber-Ermittlung – bei Datendiebstählen in Unternehmen können ebenfalls spezielle Detektive eingesetzt werden.

Überwachung – bei Einbruchsserien kann ein Detektiv tätig werden. Ob die Detektei hier zusammen mit der Polizei arbeitet oder von den Hauseigentümern in der Straße beauftragt wurde, ist unerheblich.

Bei so breit gefächerten Aufgabenfeldern wird bereits deutlich, dass Detektive auch unterschiedlich handeln.

Was dürfen Detektive nicht?

Eigentlich ist die Antwort ganz einfach: Das Gesetz brechen. Und hier kommt es häufig zu einem Missverständnis, da die Serien und Filme mit Detektivbeteiligung ein recht fantasievolles Bild abgeben. Grundsätzlich muss sich jeder vor Augen halten, dass Detektive keine Polizeibeamten sind und auch nichts mit der Bundespolizei oder Kriminalbeamten zu tun haben. Daher gilt:

Festnahmen – ein Detektiv ist nicht zur Festnahme von Personen berechtigt. Wer nun aufschreit und meint, dass sie das doch bei Ladendieben oder so machen: Detektive handeln gemäß des Jedermannsrechts. Und das besagt, dass jeder, der jemanden bei einer Straftat beobachtet, diese Person festhalten kann – bis die Polizei kommt. Genau das macht ein Detektiv. Er stellt die Person, hält sie fest und wartet auf die Polizei.

Platzverweise – ein Detektiv kann keinen Platzverweis ausstellen, sofern er sich nicht auf dem Gebiet seines Auftraggebers aufhält. Soll heißen: Als Ladendetektiv kann er – im Namen des Auftraggebers – einen Platzverweis aussprechen, wenn er einen Dieb gefunden hat. Er kann diesen aber nicht der Innenstadt verweisen. Das kann wiederum nur die Polizei.

Waffeneinsatz – sofern ein Detektiv nicht gerade als Personenschützer arbeitet, trägt er keine Schusswaffe. Auch andere Waffen wie Messer sind nicht erlaubt. Sollte der Auftrag sein, den Sicherheitsdienst zu unterstützen, kann er natürlich die für den Sicherheitsdienst typischen Waffen tragen.

Gerade bei den Schusswaffen wundern sich viele, weil sie aus dem Fernsehen immer nur Detektive sehen, die mit der Waffe recht locker umgehen. Allerdings stammen diese Serien aus den USA – und da kann nahezu jeder eine Waffe tragen und sie einsetzen. Diese Beispiele mit dem deutschen Recht zu vergleichen, ist schlichtweg falsch.

Wann lohnt sich der Einsatz eines Detektivs?

Es gibt diverse Gründe, die für die Beauftragung eines Detektivs sprechen. Einige Beispiele:

Diebstähle – leidet ein Ladenbesitzer immer wieder unter Diebstählen, ist die Beauftragung sinnvoll. Mitunter kann der Detektiv auch als Sicherheitsdienst genutzt werden. Wird in Diebeskreisen bekannt, dass ein Laden regelmäßig von Detektiven betreut wird, ist das Geschäft oft uninteressant.

Interne Diebstähle – auch das kann ein guter Grund sein. Wer vermutet, dass in seinem Betrieb gestohlen wird, kann den Detektiv für die Überwachung nutzen. Er hat andere Mittel als Arbeitgeber.

Einbrüche – fehlt immer etwas bei Lieferungen? Oder wird häufiger eingebrochen? Hier sind Detektive ideal, da sie die Zeit haben, eine längere Überwachung durchzuführen.

Private Gründe – nicht nur das vermutete Fremdgehen spricht für den Einsatz eines Detektivs. Wer beispielsweise einen zu pflegenden Angehörigen hat, der von einer externen Pflegekraft betreut wird und bei dem immer wieder Gegenstände fehlen oder Gelder verschwinden, kann zur Ermittlung einen Detektiv beauftragen. Dasselbe gilt, wenn die gerade getroffene große Liebe immer wieder um Geld bettelt – dahinter könnte sich ein Heiratsschwindler verbergen.

Wer sich unsicher ist, kann natürlich einfach einen Termin zur Beratung bei einem Detektiv ausmachen. Er hört sich den Fall an und wird klar sagen, ob die Sache in sein Fachgebiet fällt oder ob er hier nichts ausrichten kann.

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Abbildung 2: Was dürfen Detektive und was nicht?

Fazit – umfangreiche Einsatzgebiete

Die Aufgabengebiete von Detektiven sind umfangreich. Viele Detekteien beschäftigen Fachleute für einzelne Gebiete, denn nur weil ein Detektiv gut in der Überwachung ist, kann er beispielsweise auf einem anderen Gebiet wenig Erfahrung haben. Für Interessenten ist wichtig, sich vorab zu einem Beratungstermin zu treffen und sich aufklären zu lassen, was möglich ist und was nicht. So kommt es auch im Anschluss nicht zu Unstimmigkeiten aufgrund falscher Vorstellungen.

Bildquellen: Abbildung 1: @ 67andrew67 (CC0-Lizenz) / pixabay.com Abbildung 2: @ bluebudgie (CC0-Lizenz) / pixabay.com

 

Kommentare

Eine Antwort zu “Gewerbliche und private Ermittlungen in Hamburg – was dürfen Detektive eigentlich?”

  1. Hanna A. sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag zu Detektiven und ihren Befugnissen. Ich führe selbst einen Laden und überlege einen Detektiv zu beauftragen, da sich meine Verluste summieren. Gut zu wissen, dass ein Ladendetektiv tatsächlich einen Diebstahlrückgang sichern kann.

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