Ãœberschuldung: Der Weg zur Schuldenfreiheit


schuldenfreiEine Schuldnerberatung ist immer angesagt, wenn die Schulden die Betroffenen belasten. Erfahrene Schuldnerberater besprechen mit den Ratsuchenden, welche Schritte in ihrer speziellen Situation angebracht sind, um sie von den Schulden zu befreien.


Dringend angeraten ist eine Schuldenbereinigung bei Überschuldung:

  • Die Schulden sind so hoch und dringend, dass die Kredite nicht mehr bedient werden können. Die Betroffenen versuchen, Gläubiger zu vertrösten. Sie zahlen jeweils die dringendsten Beträge und setzen dabei oft falsche Prioritäten. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür, Lohn- oder Gehaltspfändung droht.

  • In anderen Fällen besteht trotz aller Anstrengungen keine Aussicht, die Schulden in einem realistischen Zeitraum zurückzuzahlen, die Schuldner haben sich übernommen. Vielen bleibt sogar weniger Geld zum Leben, als ihnen rechtlich zusteht. In dieser Situation hilft die Schuldnerberatung, die Schulden nach einem festen Plan wenigstens zum Teil zurückzuzahlen. Den Betroffenen und ihren Familien bleibt dennoch genug Geld für den Lebensunterhalt.

Der Betrag, der dem Schuldner auf jeden Fall zusteht, heißt Pfändungsfreibetrag. Die Pfändungsgrenze wird jeweils vom Justizministerium festgelegt. Die Pfändungstabelle enthält die Freibeträge gestaffelt nach Einkommen. Grundlage sind das Arbeitseinkommen und alle weiteren Einkommen, davon abgezogen werden Freibeträge für den Betroffenen und seine Familie. Manche Einkommensarten wie Erziehungsgeld und Wohngeld dürfen nicht gepfändet werden. Ihr Schuldnerberater wie die schuldendirekthilfe.de in Hamburg unterstützt Sie in der Berechnung Ihres persönlichen Pfändungsfreibetrags.

Das in vielen Fällen angestrebte Verfahren, mit dem Schuldner der Überschuldung entkommen, heißt außergerichtliche Schuldenbereinigung. Sie ist nicht nur für den Schuldner sinnvoll, sondern auch im Verfahren der Verbraucherinsolvenz vorgeschrieben.

Kennzeichen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung:

  • Der Schuldnerberater spricht alle Gläubiger an und erzielt eine Einigung.

  • Gläubiger verzichten auf einen Teil der Forderungen, erhalten aber einen befriedigenden Anteil zurück.

  • Der Schuldner bedient seine verbleibenden Schulden in einer festen monatlichen Rate.

  • Die Rate ist für ihn wirtschaftlich tragbar.

  • Die Schuldenfreiheit kann in vielen Fällen binnen weniger Jahre erreicht werden.

Dieses Verfahren hat viele Vorteile gegenüber der Verbraucherinsolvenz: Dem Schuldner bleibt die Verfügungsfreiheit über sein Einkommen erhalten. In vielen Fällen kann trotz Überschuldung eine Zwangsversteigerung abgewendet werden, die Immobilie bleibt erhalten. Zudem ist das Verfahren im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz nicht öffentlich.

Gerade in den Fällen, in denen genügend Einkommen und Vermögen vorhanden sind, um den Gläubigern ein akzeptables Rückzahlungsangebot zu machen, ist der Weg zur Schuldenfreiheit kürzer und oft mit weniger Kosten verbunden als das Verfahren der Verbraucherinsolvenz.

Selbst wenn die außergerichtliche Einigung scheitern sollte und nur eine Verbraucherinsolvenz als letzter Weg aus der Überschuldung bleibt, ist die außergerichtliche Einigungsversuch ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin. Wer eine anwaltliche Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, hat also zwei Hürden genommen: Wenn die außergerichtliche Einigung gelingt, steht der Weg zur Schuldenfreiheit offen. Sollte sie scheitern, ist die Bescheinigung darüber die Voraussetzung, im Rahmen der Verbraucherinsolvenz schuldenfrei zu werden.

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