Führungszeugnis – Bürokratie mit Sinn


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Ein guter Leumund öffnet viele Türen. So ist ein polizeiliches Führungszeugnis ein wichtiger Türöffner, wenn man sich für einen neuen Job oder eine ehrenamtliche Tätigkeit bewirbt. Wer gut informiert ist und weiß, wie die Antragstellung erfolgt, spart Zeit und Nerven.

Grundsätzlich gibt es viele potenzielle Arbeitgeber, die ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Bei manchen Gewerbeanmeldungen ist ebenfalls ein Führungszeugnis erforderlich. Das mag nervig sein, zeugt jedoch vom persönlichen Engagement und der Ernsthaftigkeit, die Anstellung zu bekommen. Außerdem dokumentiert man den einwandfreien Hintergrund und bestätigt die getätigten Aussagen in einem Bewerbungsprozess. Schließlich gibt ein Führungszeugnis Auskunft darüber, ob man bereits vorbestraft ist und falls ja, aus welchem Grund.

Wer also Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, sollte frühzeitig einen Anwalt im Strafrecht konsultieren, um eine Eintragung ins Führungszeugnis – wenn möglich – zu vermeiden. So kann man im Zweifelsfall sicher sein, alle Anforderungen zur Beantragung von einem polizeilichen Führungszeugnis korrekt zu erfüllen und hat einen rechtlichen Beistand bei Problemen.

Grundlage von Führungszeugnissen ist das Bundeszentralregister. Hier sind alle Verurteilungen von Bundesbürgern registriert. Besteht ein Vergehen, eine Vorstrafe, ist diese in dem Auszug des Registers in Form des Führungszeugnisses nachweisbar.

Antragstellung ab dem 14. vollendeten Lebensjahr

Das Bundesamt für Justiz gewährt jeder Person mit dem vollendeten 14. Lebensjahr die Berechtigung einer solchen Antragstellung zu. Bei Personen, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, ist ein gesetzlicher Vertreter erforderlich, der anstelle der minderjährigen Person diesen Antrag stellen kann. Dies gilt auch für Menschen, die vom Gesetz her nicht geschäftsfähig sind. Der persönliche Gang zur Behörde an dem individuellen Wohnort ist inzwischen nicht mehr notwendig. Inzwischen ist die Beantragung von einem polizeilichen Führungszeugnis mit wenigen Klicks über das Internet möglich. Über ein Onlineportal vom Bundesamt für Justiz wird das Führungszeugnis online bestellt oder man beantragt das Führungszeugnis unter Vorlage des Personalausweises persönlich.

Kosten für ein Führungszeugnis

In allen Bundesländern beträgt die Gebühr 13 Euro. Lediglich das europäische Führungszeugnis ist mit 17 Euro teurer. Die Gebühren sind wie bei jedem Amt direkt vor Ort zu bezahlen. Die Fertigstellung vom Führungszeugnis dauert zwischen zwei bis drei Wochen. Es gibt keinen zeitlichen Unterschied zwischen persönlicher Beantragung und der Online-Antragstellung.

Man sollte daher das Führungszeugnis rechtzeitig beantragen, denn die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den einlangenden Anträgen. Mitunter kann die Bearbeitung des Antrags bis zu fünf Wochen dauern. Wer mit Jugendlichen oder Kindern arbeitet, ist verpflichtet, seinen Leumund zu belegen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Arten von Führungszeugnissen

Unterschieden wird zwischen einfachen und erweiterten Führungszeugnissen. In einem einfachen Führungszeugnis sind grundsätzlich keine Verurteilungen ersichtlich mit einer geringfügigen Strafe. Gilt eine Person als nicht vorbestraft, erscheinen Verurteilungen im Führungszeugnis erst dann, wenn sie dreimonatige Haft oder eine Geldstrafe im Ausmaß von mindestens 90 Tagessätzen nach sich ziehen. Das einfache Führungszeugnis schützt die Interessen des Bewerbers. Man gilt also solange nicht offiziell vorbestraft, solange davon nichts im einfachen Führungszeugnis dokumentiert nicht.

Bei einem erweiterten Führungszeugnis hingegen sind auch geringere Vergehen festgehalten. Wer den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen pflegt, muss ein solch erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Unabhängig davon, ob man ehrenamtlich oder hauptberuflich mit Kindern arbeitet. Dieses enthält gänzlich alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen.

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