Beschlossen: Kontaktverbot für Freier auf St. Georg
Hamburg, den 25.01.2012 um 12:26 Uhr
Nach wochenlangen Debatten und Diskussionen, wurde gestern vom Senat die Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu „Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet“ auf St. Georg beschlossen.
Eine Kontaktaufnahme mit Personen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren, ist fortan untersagt. Wer gegen die neue Regelung verstößt, wird zukünftig mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft. Die Verordnung nimmt Maßnahmen, wie beispielsweise in Stuttgart oder Frankfurt am Main zum Vorbild. Laut der dort gesammelten Erfahrungen ist zu erwarten, dass die Verordnung potentielle Freier vom Stadtteil St. Georg freihalten wird. Dort ist Prostitution aufgrund der Sperrgebietsverordnung verboten. Bisher konnte die Polizei jedoch nur gegen die Prostituierten selbst vorgehen. Nun kann nun auch gegen die Freier direkt vorgegangen werden.
Schon seit Jahren beschweren sich die Anwohner am Steindamm, am Hansaplatz und in den umliegenden Straßen über die illegale Prostitution. Trotz zahlreicher Maßnahmen, wie Verhängungen von Bußgeldern und Platzverweisen, gelang es der Polizei nicht, die Prostitution nachhaltig einzudämmen.
Innensenator Michael Neumann (SPD) erklärte: „Ich halte es für den richtigen Ansatz, nicht nur gegen die Frauen, sondern gegen die Freier vorzugehen, die die im Sperrgebiet untersagten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten personellen Verstärkung des Polizeikommissariats 11 um zehn Beamte erwarte ich von den neuen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Polizei eine spürbare Verbesserung der Situation in St. Georg.“
nh – hamburgportal
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