Miekosten-Check: Tipps für Hamburger Mieter


© Stadthouse Immobilien Großhansdorf

 
Der Trend zum urbanen Leben setzt Mietern in deutschen Millionenstädten bereits seit Jahren zu. Trotz Regelungen wie der Mietpreisbremse klettern auch in der Trendmetropole Hamburg noch immer die Mietpreise, so bestätigen 2019 Auswertungen der Immowelt. Insbesondere für kleinere Wohnungen nimmt bei begrenztem Angebot die Nachfrage zu. Der Mietspiegel für 30-Quadratmeter-Apartments in der Hansestadt liegt laut Wohnungsbörse.net daher bereits bei über 16 EUR – mehr als vier EUR über dem deutschen Durchschnitt. Viele stellen sich die Frage, wie sich bei diesen Preisen das Leben in Hamburg überhaupt noch leisten können sollen?

Der Hamburger Mieterverein beantwortet diese Frage mit Tipps für Mieter, die sich insbesondere auf Mieterhöhungen und die Nebenkostenabrechnung beziehen. Die Experten fordern zu genauen Prüfungen beider Parameter auf, denn nicht immer müssen sich Mieter mit Erhöhungen der Mietpreise und hohen Nebenkosten abfinden.

Nebenkosten auf Unzulässigkeiten prüfen

Wie der Mietspiegel liegen in Hamburg auch die Mietnebenkosten mehr als fünf Prozent über dem deutschen Mittel. Insbesondere die Heizkosten übersteigen den Bundesdurchschnitt wesentlich – eine Konsequenz schlecht gedämmter Altbauten, wie sie in der Hansestadt noch immer häufig anzutreffen sind. Bis zu 3,19 EUR pro Quadratmeter zahlen Hamburger Mieter monatlich für Nebenkosten. Damit liegen Sie deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 2,19 EUR.

Der Hamburger Mieterverein schätzt derweil, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung innerhalb der Hansestadt eigentlich unzulässig ist und nicht einspruchslos beglichen werden muss. Mieter prüfen abgerechnete Nebenkosten idealerweise auf Fristverstöße und falsche Verteilerschlüssel – zwei der häufigsten Unzulässigkeiten im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung. In vielen Fällen seien mithilfe einer ausgiebigen Prüfung Ersparnisse von mehreren 100 EUR pro Jahr erzielbar. Idealerweise lassen sich Mieter bei der Einsicht in die Abrechnung von Rechtsexperten unterstützen.

Mietpreiserhöhungen nicht ungeprüft zustimmen

Seit Jahren ist der Immobilienmarkt deutscher Trendmetropolen für Investoren ein gefundenes Fressen. Auch in Hamburg sind zahlreiche Wohnungen in Investor-Händen, wobei Mieter insbesondere in dieser Situation häufig mit wiederkehrenden Mieterhöhungen konfrontiert sind. Offiziell dürfen Vermieter den vereinbarten Mietpreis alle 15 Monate auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Innerhalb von drei Jahren darf der Preis in Hamburg seit 2013 aufgrund der damals in Kraft getretenen Kappungsgrenze allerdings nur um höchstens 15 Prozent steigen.

Auch Modernisierungen lassen sich auf den Mieter umlegen – das aber nicht in jedem Fall. Nur wenn sich für Mieter Vorteile aus der jeweiligen Modernisierung ergeben, ist eine Mietpreiserhöhung angemessen. Der Mieterverein Hamburg rät grundsätzlich davon ab, Bescheiden zur Erhöhung des Mietpreises ungeprüft zuzustimmen. Nach Eingang eines entsprechenden Schreibens besteht eine mindestens zweimonatige Überlegungsfrist, während der Betroffene den Bescheid idealerweise juristisch prüfen lässt. Sollten sich bei der Prüfung Unzulänglichkeiten herausstellen, muss der Mieter der Erhöhung nicht zustimmen und zahlt nach einem schriftlichen Einspruch den ehemals vereinbarten Preis weiter.

 

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