Hamburger Mietvertrag


Einen Hamburger Mietvertrag finden Sie auf verschiedenen Portalen als Online-Version, Word-Datei und im PDF-Format. Er ist standardmäßig ohne Besonderheiten nach den üblichen Vorschriften gestaltet. Die Benutzung ist dem Mieter nur zu den im Mietvertrag bestimmten Zwecken erlaubt, Umbauten sind auch nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Der Hamburger Mietvertrag erlaubt mit Zustimmung des Vermieters Untervermietung oder Unterbringung anderer Personen. Ehepartner oder Lebensgefährten des Mieters können erlaubnisfrei mit wohnen, wenn eine gemeinsame Haushaltführung geplant ist. Falls der Mieter ein berechtigtes Interesse zur Unterbringung dritter Personen hat, darf er das vom Vermieter verlangen, wenn nicht gewichtige Einwände dagegen sprechen. Kleintiere sind grundsätzlich ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt, wenn keine Beeinträchtigung der Mietsache oder anderer Mieter erfolgt. Hunden, Katzen und anderen Tieren muss der Vermieter zustimmen, bei triftigem Grund kann die Zustimmung widerrufen werden.

Auf verschiedenen Portalen finden Sie zudem einen Mietspiegel von Hamburg. Nach Eingabe der Hamburger Adresse, der Wohnungsgröße, Ausstattung und Beschaffenheit weist der Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete in EUR/ m² aus. Es werden Daten eines nicht-amtlichen Hamburger Wohnungsverzeichnisses hinzugezogen (Stand: 2009). Damit erfahren Sie, ob die Miete ortsüblich angemessen ist.