Was ist zu tun, wenn ein Familienmitglied stirbt?


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Schock, Traurigkeit und eine tiefe Leere, dies bleibt zurück, wenn ein Familienmitglied stirbt. Ein Trauerfall wirft viele Hinterbliebene emotional völlig einmal aus der Bahn. Dennoch gibt es nun viel zu erledigen, manches am gleichen Tag, während andere Formalitäten einige Tage oder Wochen Zeit haben. Doch was muss wann getan werden? Der folgende Ratgeber liefert die Antwort auf diese Frage.

Bestattung vorbereiten

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein besonders einschneidender Abschied. Unser Denken, Fühlen und Handeln ist vom Trennungsschmerz geprägt. Obwohl einem der Kopf nicht danach steht, da der Schock zu groß ist, gibt es eine Menge zu tun. Dies ist eine zusätzliche Belastung. Die Sterbeurkunde muss beantragt und die Bestattung vorbereitet werden. Unter bestattungsvergleich.de können kostenlos die Angebote verschiedener Bestatter verglichen werden. Hierfür muss lediglich der Ort der Bestattung eingegeben werden und anschließend werden sofort die Angebote für die gewünschte Bestattungsart aufgelistet. Das ausgewählte Bestattungshaus kann direkt online angefordert und beauftragt werden und auf Wunsch einen Großteil der nötigen Erledigungen übernehmen. In Deutschland gilt eine Friedhofspflicht, sodass jeder Verstorbene hier beigesetzt werden muss, beispielsweise in der Form einer Erd- oder Feuerbestattung. Für eine Seebestattung, die vom Bestatter oftmals beantragt werden muss, werden Ausnahmen genehmigt. Auch Naturbestattungen liegen im Trend. Die Urne des Verstorbenen wird hier in bestimmten Wäldern oder Waldabschnitten des Friedhofs am Fuße der Bäume beigesetzt.

Arzt im Todesfall verständigen

Das erste, was nach einem Todesfall erledigt werden muss, ist, einen Arzt (Hausarzt oder Notdienst) zu verständigen. Er muss den Verstorbenen untersuchen, den Todeszeitpunkt und die Todesursache feststellen. Zudem stellt er wichtige Dokumente wie den Totenschein aus. Ist das Familienmitglied in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben, wird dies von der Einrichtung erledigt. Sobald dieses Dokument vorhanden ist, kann ein Bestattungsunternehmen informiert werden. Ohne dieses kann ein Bestatter nicht tätig werden. Bei einem Todesfall zuhause kann der Leichnam maximal 36 Stunden in der Wohnung oder im Haus bleiben. Dies soll den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, sich vom Verstorbenen verabschieden zu können. Im Sommer sollte die Abholung allerdings zeitnah erfolgen, denn der Verwesungsprozess setzt schneller ein.

Was muss noch erledigt werden?

Zu den Dokumenten, die nach dem Sterbefall benötigt werden, gehören neben dem Totenschein der Personalausweis, die Geburtsurkunde und, falls vorhanden, auch der Trauschein des Verstorbenen. Damit wird beim Standesamt die Sterbeurkunde ausgestellt. Zudem müssen Versicherungen wie die Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung informiert werden. Die Fristen der meisten Versicherungsverträge sind sehr kurz. Wichtig ist es auch, die Bankgeschäfte zu regeln, wenn eine Vollmacht vorliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen steht vielleicht eine Hinterbliebenenrente zu. Diese wird beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt.

Zusammenfassung

Wenn ein Familienmitglied stirbt, heißt es, mit dem Tod emotional umzugehen. Gleichzeitig kommt die Frage auf, was nun zu tun ist. Dieser Ratgeber hat die wichtigsten Schritte zusammengefasst. Jeder Tod ist individuell. Bei Fragen ist es ratsam, sich an das Bestattungsunternehmen zu wenden, das umfassend informieren wird. Der Bestatter kann als Ansprechpartner jederzeit kontaktiert werden. Er kümmert sich, falls es gewünscht wird, um alle notwendigen Maßnahmen, beispielsweise die Benachrichtigung der Krankenkasse und des Rentenversicherungsträgers. Dafür werden jedoch gesonderte Gebühren berechnet. Je nach Bestattungsinstitut können die Kosten der Bestattung sehr stark schwanken. Daher empfiehlt es sich, diese zu vergleichen.

Kommentare

Eine Antwort zu “Was ist zu tun, wenn ein Familienmitglied stirbt?”

  1. Julia Sch. sagt:

    Vielen Dank für den hilfreichen Artikel. Da Trauerfälle für die Angehörigen eine große emotionale Belastung sind, habe ich gedacht, dass ich zumindest die organisatorischen Aspekte schon erledigen kann. Insbesondere, was der Bestattung betrifft. Interessant zu wissen, dass es auch bei Feuerbestattungen eine Friedhofspflicht gilt. Das ist bestimmt auch mit Friedhofsgebühren verbunden.

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