Verbrauchertipp: Informationen zum bedarfsgerechten Todesfallschutz für Hinterbliebene


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Familiäre Todesfälle gehen mit enormen emotionalen Belastungen einher. Mit einem Todesfallschutz lassen sich Hinterbliebene zumindest vor finanziellen Problemen schützen. Zur Absicherung stehen verschiedene Versicherungen zur Auswahl. Dieser Beitrag macht auf wesentliche Entscheidungskriterien aufmerksam.

Gründe für den Todesfallschutz

Eine finanzielle Gefährdung bei Todesfall besteht insbesondere dann, wenn eine Familie mit Kindern auf ein einziges Einkommen angewiesen ist. Stirbt der erwerbstätige Vater oder die erwerbstätige Mutter, muss der Haushalt ohne die wichtige Einkommensquelle auskommen. Diese Tatsache nimmt schnell existenzbedrohende Ausmaße an. Wurde eine Immobilie finanziert, wird es innerhalb kurzer Zeit kritisch. Womöglich muss das Zuhause aufgegeben werden. Um der Familie derartige Veränderungen zu ersparen, braucht es einen Todesfallschutz, welcher sich über individuelle Versicherungspolicen gewährleisten lässt.

Gut zu wissen: Auch der Staat leistet finanzielle Hilfe bei Todesfällen, allerdings nur geringfügig. Selten reicht das Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger, ist private Vorsorge.

Die Risikolebensversicherung – der reine Todesfallschutz

Bei dieser Versicherung wird nur dann Geld ausgezahlt, wenn der Todesfall eintritt. Versterben die Versicherungsnehmer nicht, was jeder Familie zu wünschen ist, erfolgt keine Auszahlung. Auch nicht am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Verbraucher, die zusätzlich Kapital für die Rente aufbauen möchten, sind mit der Risikoversicherung deshalb falsch beraten.

Vorteile dieser Variante gegenüber kapitalbildenden Alternativen: Die Beiträge sind wesentlich niedriger. Versicherungsnehmer können ihre Lieben mit kleinen Beträgen absichern. Allerdings nimmt der Gesundheitszustand Einfluss auf die Prämie, welcher über Gesundheitsfragen abgeklärt wird. Vorsicht geboten, ist außerdem in Hinblick auf die Erbschaftssteuerpflicht. Oft werden die Verträge so gestaltet, dass der Versicherungsnehmer Beitragszahler und versicherte Person in einem ist, der Begünstigte hingegen gilt rechtlich gesehen als dritte Person. „Gerade bei unverheirateten Paaren führt dies zu einem Desaster, da in diesem Fall der Freibetrag nur 20.000 Euro beträgt, die Erbschaftssteuer jedoch 30 Prozent“, warnt die Redaktion von risikolebensversicherung-test.net im Rahmen eines Versicherungstests zur steuerlichen Behandlung der Risikoabsicherung. Um der Besteuerung vorzubeugen, bedarf es einer durchdachten Vertragsgestaltung. Für die gegenseitige Absicherung von Lebenspartnern empfiehlt sich das sogenannte Überkreuzmodell. Dabei werden zwei Verträge aufgesetzt, die den Partner jeweils als versicherte Person umfassen. Tritt der Todesfall ein, muss die Versicherungssumme nicht der Erbmasse zugeführt werden.

Versicherungssumme und Laufzeit sind flexibel wählbar. Zur Gestaltung der Vertragslaufzeit erklärt die Initiative unabhängiger Finanzberater Deutschland unter finanzkun.de: „Sind beide Ehepartner berufstätig, sollte eine Risikolebensversicherung mindestens so lange laufen, bis das jüngste Kind voraussichtlich seine Ausbildung abgeschlossen hat und finanziell unabhängig ist.“ Hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme sollte vom schlimmsten Fall ausgegangen werden. Das gilt vor allem für Familien mit kleinen Kindern. Sterben beide Elternteile, muss die Summe zur Absicherung des Nachwuchses reichen.

Gemischte Kapitallebensversicherung – Risikoschutz und Kapitalbildung

Anders als bei der Risikolebensversicherung fließt bei der Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz auch dann Geld, wenn der Versicherte zum Ende der Vertragslaufzeit wohlauf ist. Diese Police kombiniert die Absicherung bei Todesfall mit einer sogenannten Erlebensfallversicherung. Damit lassen sich Familien zum einen vor Finanznot schützen, zum anderen wird Kapital angespart. Die Versicherungssumme ist gleichermaßen frei wählbar, eine Gesundheitsprüfung ebenfalls vorgesehen. Die Beiträge sind im Vergleich zur Risikolebensversicherung allerdings höher. Schließlich müssen sie mehrere Bereiche abdecken: Neben der Risikoabsicherung auch die Kapitalanhäufung und die Kostendeckung. Als Auszahlung erhalten Versicherte mindestens die Summe, die vertraglich vereinbart wurde. Überschussleistungen sind nicht garantiert. Stirbt der Beitragszahler, wird bei Auszahlung stets Erbschaftssteuer fällig.

Empfehlung: In Hinblick auf das anhaltende Niedrigzinsniveau ist zumindest derzeit von Kapitallebensversicherungen abzuraten. Zum Kapitalaufbau für die Altersvorsorge gibt es andere Optionen mit höheren Renditechancen. Die Verbraucherzentrale hat Alternativen der privaten Rentenversicherung wie fondgebundene Policen sowie staatlich geförderte Modelle thematisiert.
Details unter verbraucherzentrale.de.

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