Autoverwertung – wie werde ich mein altes Auto los?


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Es ist so weit: Der alte Wagen will nicht mehr so richtig und muss endlich weg. Eine wilde Entsorgung am Straßenrand kommt selbstverständlich nicht infrage, nicht nur, weil das empfindliche Strafen nach sich zieht. Es gibt verschiedene Wege, das alte Auto los zu werden, und mit ein bisschen Glück springt dabei sogar noch ein wenig Geld für die eigene Tasche raus.

Zertifizierte Annahmestellen und Kosten der Entsorgung

Ganz generell gilt zunächst, dass der Altwagen nur bei zertifizierten Annahmestellen zur Entsorgung abgegeben werden kann, zum Beispiel bei einer Autoverwertung Hamburg. Zertifizierte Annahmestellen können Verwertungsbetriebe („Schrottplätze“) oder auch Händler sein. Nur diese können und dürfen Altwagen zur Verschrottung entgegennehmen, da eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt sein muss. Die umweltgerechte Entsorgung wiederum veranschlagen die meisten Stellen mit rund 100 Euro. Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist und abgeholt werden muss, kommen für den Besitzer weitere Kosten hinzu.
Allerdings muss auch der Gegenwert des Altwagens berücksichtigt werden. Selbst wenn der Wagen nicht mehr fahrtauglich ist, Unfallschäden aufweist oder aus anderen Gründen vermeintlich „nur noch Schrott“ ist, besitzt auch der alte Wagen einen gewissen Wert. Der hängt allerdings von vielen Faktoren ab. Neben dem allgemeinen Zustand sind auch der Zustand einzelner Teile, die der Abnehmer dann als Gebrauchtteile ausbauen und verkaufen kann, das Fahrzeugmodell und nicht zuletzt das Verhandlungsgeschick des Verkäufers relevant. Hier kann es sich durchaus lohnen, verschiedene Angebote von Autoverwertern und Händlern einzuholen. Informationen zu Autoverwertern und Händlern lassen sich leicht im Internet oder den Gelben Seiten finden.

Kein Verkauf ohne Vertrag

Besitzt der Altwagen tatsächlich noch einen Marktwert und es kann ein Verkaufserlös erzielt werden, sollte die Vorgehensweise wie bei anderen Autokäufen und -verkäufen auch gewählt werden. Dazu gehört ein schriftlicher Vertrag, in dem alles zum Kauf festgehalten wird, selbst wenn der Wagen anschließend in die Verwertung geht. Händler nehmen den Altwagen insbesondere auch dann gerne in Zahlung, wenn gleichzeitig ein neues (Gebraucht-) Fahrzeug bei ihnen gekauft wird. Ein zu entsorgender Altwagen ist hier dann in die Vehandlungsstrategie für einen Ersatz von beiden Seiten einzubringen.

Abmeldung des Fahrzeugs

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Abmeldung des Fahrzeugs. Verwertungsbetriebe und Händler übernehmen auf Wunsch in der Regel die Abmeldung – meist, aber nicht immer, kostenlos. Wie auch beim Verkauf gehen die Zulassungsbescheinungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) an den Autoverwerter, der nur damit die Stilllegung bei der Zulassungsbehörde durchführen kann. Wer selbst die Stilllegung veranlassen will, braucht neben den Zulassungsbescheinigungen einen Verwertungsnachweis des Autoverwerters, die Kennzeichen und ein Ausweisdokument.

Rücknahme durch Hersteller

Besitzt der Altwagen keinen Marktwert oder ist dieser so gering, dass er die Kosten der Entsorgung nicht deckt, gibt es eine Alternative, um das alte Auto abzugeben. Seit 2007 ist jeder Hersteller und Importeur verpflichtet, Fahrzeuge (Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen) der eigenen Marke kostenfrei zurückzunehmen. Die Abwicklung findet über die Vertragshändler statt. Von der Rücknahmepflicht ist der Hersteller nur befreit, wenn beim Altwagen wesentliche Bauteile fehlen, zum Beispiel Motor(-komponenten), Karosserieteile, Teile des Fahrwerks oder elektronische Steuergeräte.

Weitere Alternativen

Obwohl es bei vielen Altwagen den Anschein hat, sie seien aufgrund von Verschleiß oder Beschädigungen wertlos, könnte dennoch ein Verkauf ohne anschließender Entsorgung infrage kommen. Exporteure kaufen beispielsweise auch ältere Fahrzeuge an, um sie für den ausländischen Markt herzurichten. Auch ein Verkauf an privat, zum Beispiel einem „Bastler“, kann eine Alternative sein.

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