Gewerbe anmelden in Hamburg – so geht´s!


Sei es haupt- oder nebenberuflich: Wer sich in Hamburg selbstständig machen möchte, muss unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Die Frage ist also: Wann benötigst du ein solches, wie funktioniert dessen Anmeldung und welche Regelungen gelten anschließend für dich? Hier erfährst du die Antworten!

Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Hamburg ab?

 
Allein im Jahr 2015 gab es in Deutschland mehr als 700.000 Gewerbeanmeldungen. Die größte Dichte, sprich die meisten Gewerbe pro Quadratkilometer, ist dabei in Bremen, Berlin sowie Hamburg zu finden. In letzterem Fall liegt das vor allem an den guten Bedingungen für Selbstständige in Hamburg, denn hier gibt es erstklassige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung. Dazu gehören die gute Infrastruktur sowie die zahlreichen Beratungsmöglichkeiten in der Hansestadt. Wer sich hier selbstständig machen möchte, sei es eben haupt- oder nebenberuflich, mit einem Gewerbe oder als Freiberufler, als Solo-Selbstständiger oder mit einem Startup, dem steht ein dichtes Netzwerk zur Unterstützung bei der Existenzgründung zur Verfügung. Dazu gehört beispielsweise das Gründungszentrum der Handelskammer oder die Gründungswerkstatt Hamburg.

Wann musst du ein Gewerbe anmelden?

Solltest du also mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit spielen, genießt du in Hamburg beste Voraussetzungen.  Ob du dafür ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, ist in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Demnach müssen alle natürlichen oder juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben möchten, ein solches ordnungsgemäß anmelden. Ein Gewerbe betreibst du immer dann, wenn du haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige Tätigkeit wahrnimmst, welche auf Gewinnerzielung sowie Dauer ausgelegt ist. Allerdings gibt es von dieser Regel einige Ausnahmen, und zwar:

  • Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss dafür kein spezielles Gewerbe anmelden. Dennoch musst du dann beim Finanzamt als Freiberufler gelistet sein und deine Einnahmen natürlich entsprechend versteuern. Wer sich als Freiberufler anmelden kann, ist eindeutig definiert. Die Liste der Berufe ist lang und dazu gehören beispielsweise Steuerberater oder Architekten.
  • Ausgenommen von der Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist zudem die Urproduktion, sprich die Land- und Fortwirtschaft.
  • Zudem muss eine bloße Verwaltung des eigenen Vermögens nicht als Gewerbe deklariert werden – auch, wenn dadurch Gewinne im Sinne von Rendite, Mieteinnahmen, o. ä. entstehen. Doch hier gilt ebenfalls, dass du diese natürlich in der Steuererklärung angeben musst.
  • Zuletzt entfallen auch persönliche Dienstleistungen höherer Art aus der Gewerbepflicht. Diese gehören oftmals zu den Freiberufen.

Wenn du dir also unsicher bist, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, solltest du auf Nummer sicher gehen und bei einem Steuerberater oder direkt beim zuständigen Amt nachfragen. Prinzipiell kannst du auch bei der Ausübung eines freien Berufs ein Gewerbe anmelden – andersherum kannst du aber bei einer gewerbepflichtigen Tätigkeit keinen Status als Freiberufler erlangen. Dies liegt schlichtweg darin begründet, dass du für ein Gewerbe die Gewerbesteuer zahlen musst, während sie in der Freiberuflichkeit entfällt.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Die Höhe der Gewerbesteuer schwankt in Hamburg von Gemeinde zu Gemeinde. Einheitlich festgeschrieben ist allerdings, dass der Gewerbesteuerhebesatz bei mindestens 200 Prozent liegen muss. Daraus ergibt sich eine simple Rechnung: Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Produkt der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Gewerbesteuerhebesatz. Allerdings müssen Personenunternehmen die Gewerbesteuer erst entrichten, wenn sie den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr überschreiten. Zudem kann die Gewerbesteuer zumindest teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Als Betriebsausgabe lässt sie sich allerdings nicht (mehr) absetzen. Auch an dieser Stelle lohnt sich für Unternehmen, welche den Freibetrag überschreiten, die Betreuung durch einen Steuerberater.

Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?

Wer unter dieser Freigrenze bleibt, genießt nicht nur das Privileg der Befreiung von der Gewerbesteuer, sondern kann unter Umständen auch (erst einmal) von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese betrifft in erster Linie die Umsatzsteuer und soll kleinen Unternehmen eine Entlastung bei der Rechnungstellung sowie Steuererklärung bieten. Wer nämlich als Kleinunternehmer gelistet ist, muss gemäß §19 UStG auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und diese anschließend auch nicht an das Finanzamt abführen. Somit entfallen die regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen ebenso wie die Umsatzsteuererklärung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Gebrauch kannst du von der Kleinunternehmerregelung immer dann machen, wenn dein Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen hat und du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen wirst. Schlussendlich hast du aber die freie Wahl, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest oder nicht, denn diese bringt auch den einen oder anderen Nachteil mit sich, beispielsweise entfällt für dich damit die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Langfristig lohnt sich die Kleinunternehmerregelung also zumeist nur für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Hamburg ab?

Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Amt der Gemeinde anmelden. Hierfür benötigst du deinen Personalausweis oder einen Reisepass mit der letzten Meldebescheinigung sowie bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister. Eventuell brauchst du, je nach Gesellschaftsform, noch die Verträge zwischen den Gesellschaftern oder eine Handwerkskarte. Ãœbrigens musst du bei einem Umzug dein Gewerbe abmelden und es am neuen Standort erneut anmelden. Eine Ummeldung ist leider nur möglich, wenn der Umzug innerhalb der Gemeine stattfindet.   

Die Gewerbeanmeldung ist entweder persönlich oder schriftlich per Post, E-Mail und Fax möglich. In Hamburg gilt die Besonderheit, dass eine Gewerbeanmeldung auch bei der Handelskammer Hamburg oder Handwerkskammer Hamburg möglich ist. Hierfür musst du das entsprechende Formblatt ausfüllen. Das Gewerbeamt informiert wiederum das Finanzamt, die Handels- beziehungsweise Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft sowie das staatliche Amt für Arbeitsschutz über dein neues Gewerbe. Im Regelfall wird dir anschließend ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugestellt, welchen du ausfüllen musst. Auch hier empfiehlt sich unter Umständen die Hilfe durch einen Steuerberater.

Wie bereits erwähnt, musst du dein Gewerbe spätestens bei der Betriebsaufnahme anmelden. Für eine verspätete Anzeige können Geldstrafen fällig werden. Die Bearbeitung deiner Gewerbeanmeldung dauert meist nur wenige Tage und kostet etwa 20 Euro.

Fotocredit: Pixabay // rawpixell

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