HBR Hamburg


E-Prüfungen nach BGV A3

Sicherheitüberprüfungen elektrischer Geräte im Büro und am Arbeitsplatz sind Pflicht!
Was viele Unternehmen und Selbständige nicht wissen:
alle in ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte von der Kaffeemaschine bis zum Kofferradio, sofern diese Geräte ortsveränderlich sind, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach BGV A3.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“
(DIN VDE 0105-100)

Ladungssicherung – Unterweisung

Die BGV D29 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Fahrzeuge) sagt in § 37, Abs. 4, dass Ladung so verstaut und gesichert werden muss, dass eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.

Daher muss sich jeder PKW- und LKW-Fahrer darüber im Klaren sein, dass er für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich ist.
Dazu gehört auch eine sichere Ladungssicherung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi – SiFa – FAS)

Die Bedeutung von Arbeitssicherheit sowie die damit verbundene Verantwortung werden in vielen Unternehmen häufig unterschätzt. Dabei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen. Hierzu muss er eine geeignete Organisation, ein betriebliches Arbeitsschutzsystem einrichten (siehe § 3 Arbeitsschutzgesetz). Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verbindlich vorgegeben. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

  • Kontaktinformationen:
  • Hanseatische Bauregie GmbH
  • Lademannbogen 39
  • 22339 Hamburg

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