Richtig schenken – Präsente für Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter


pixabay.com © PublicDomainPictures (CC0 1.0)Zu Weihnachten, zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum – es gibt viele Anlässe, bei denen einem Geschäftspartner oder einem Mitarbeiter ein besonderes Präsent überreicht werden kann. Laut eines Berichts des Internetportals finanztip.de sind kleine Geschenke ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem Kunden und dem Mitarbeiter.
Bei einem Geschenk handelt es sich um unentgeltliche Sach- oder Geldzuwendungen. Der Schenkende erwartet dabei keine Gegenleistung vom Geschäftspartner oder den Mitarbeitern.

Warenproben, Gewinne bei Preisausschreibungen sowie andere Annehmlichkeiten gelten nicht als Geschenk. Dazu gehören auch die sogenannten Streuwerbeartikel, wie z. B. Kugelschreiber, Kalender, Notizblöcke oder andere Büromaterialien. Werbegeschenke werden den Geschäftspartnern und den Firmenangehörigen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Kunden und den Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und den Namen der Firma bekannt zu machen.

Bei der Wahl eines Geschenks sollten folgende Regeln berücksichtigt werden:

1. Präsente für Kunden bzw. Geschäftspartner

Auf karrierebibel.de werden vor allem persönliche Geschenke für Geschäftspartner bzw. Kunden empfohlen. Allerdings sollte bei der Auswahl der Präsente darauf geachtet werden, dass diese zum jeweiligen Anlass passen und nicht den finanziellen Rahmen sprengen. Mit dieser Geste der Wertschätzung soll dem Geschäftspartner in erster Linie eine Freude gemacht werden. Schöne Sammlerstücke wie z. B. Porzellan, Weingläser oder eine Geschenkbox mit einem Schreibset und dem eingravierten Namen des Beschenkten sind sehr beliebt. Auch Süßigkeiten wie Schokolade, Pralinen, Bonbons oder Kuchen kommen immer gut an. Die Übergabe des Geschenks an den Kunden sollte am besten immer persönlich vom Chef oder seinem Stellvertreter übernommen werden. Sollte der Geschäftspartner zu weit weg wohnen, dann ist das Präsent erst dann perfekt, wenn ein per Hand geschriebener Brief oder eine Karte hinzugefügt wird.

2. Präsente für die Belegschaft

pixabay.com © sandid (CC0 1.0)Zu besonderen Anlässen sollten Firmeninhaber, Abteilungsleiter oder Geschäftsführer ihren Mitarbeitern ebenfalls ein persönliches Geschenk überreichen. Wie beim Geschäftspartner und beim Kunden sollten auch die Präsente für die Mitarbeiter nicht zu teuer sein und den jeweiligen Beschenkten nicht in Verlegenheit bringen. Mit sogenannten Incentives werden besonders fleißige Mitarbeiter von den Arbeitgebern belohnt. Es handelt sich hier z. B. um Gutscheine für Wellnessbehandlungen, Wochenendtrips, Musicals in Hamburg oder einem Kurs in einem Fitnessstudio oder andere besondere Veranstaltungen.

3. Wie werden Firmengeschenke versteuert?

Unternehmer können die Ausgaben z. B. für Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke für Geschäftspartner steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen, wenn es sich um keine private Geste handelt und keine Gegenleistung seitens des Kunden eingefordert wird. Die Kosten für das Geschenk dürfen nicht mehr als 35,- Euro betragen. Liegt der Betrag über dieser Grenze, dann zählt das Präsent als Privatausgabe und muss als Gewinn versteuert werden. Sobald das Geschenk innerhalb des Betriebes des Geschäftskunden genutzt werden kann, ist der Freibetrag hinfällig. Firmeninhaber haben aber auch die Möglichkeit, Geschenke vor der Übergabe pauschal zu versteuern. Der Betrag liegt bei 30 Prozent des Kaufpreises. Je nach Geschenkart können noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen. Sobald ein Unternehmer die Geschenke pauschal versteuert, ist er dazu verpflichtet, all seinen Kunden etwas zu schenken. Die Höchstgrenze pro Person und Jahr liegt bei maximal 10.000, – Euro. Geschenke und Sachleistungen für Mitarbeiter gelten für den Arbeitgeber als Betriebskosten. Die Mitarbeiter selbst müssen alle Geschenke, die einen Bruttoeinkaufswert von über 60,- Euro haben, versteuern. Geldgeschenke sind übrigens generell steuerpflichtig. Monatlich dürfen Betriebszugehörige Sachzuwendungen und Gutscheine im Wert von maximal 44,- Euro vom Arbeitgeber annehmen. Incentiv-Maßnahmen müssen ebenfalls bei der Steuererklärung angegeben werden.

4. Wie verhält es sich mit den sogenannten „Streuwerbeartikeln“?

Streuwerbeartikel sind Werbegeschenke, die Unternehmen bei Veranstaltungen z. B. auf Messen, Seminaren und anderen Events verteilen oder die als Beilage zu Werbebriefen, zu Weihnachten, Ostern oder im Zuge einer Einladung zu einem Firmenfest an Geschäftspartner und Kunden zusenden.

pixabay.com © webvilla  (CC0 1.0)Als Streuartikel haben diese kleinen Geschenke die Aufgabe, die Werbebotschaft und den Namen des Unternehmens weiterzutragen. Auch wirken die Kugelschreiber, Stifte, Blöcke und alle anderen Werbeartikel, die auf der Webseite von Hach eingesehen werden können, als Sympathieträger und binden den Kunden an das Unternehmen. Viele Firmen nutzen die Streuwerbeartikel sogar im eigenen Unternehmen, um die Bindung der Mitarbeiter zu stärken. Streuartikel, die nicht mehr als 10,- Euro kosten, sind steuerfrei. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Geschenkideen für Unternehmen. Dort werden u.a. Werbeartikel, Geschenke, Spiel und Spaß angeboten. Firmen, die auf der Suche nach Werbegeschenken und Geschenken für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden sind, finden allein im Netz eine große Auswahl.

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