Kryptowährungen: Unseriöse Geschäfte oder legitim?


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Betreibt man in Deutschland gewerbsmäßig Bankgeschäfte oder erbringt Finanzdienstleistungen, so ist die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz: BaFin – einzuholen. Verstößt man gegen die entsprechenden Vorschriften, so macht man sich strafbar.

Doch wie sieht die Sache aus, wenn mit digitalen Währungen gearbeitet wird?

Das Kammergericht Berlin kam hier zu dem Ergebnis, dass der professionelle Handel mit Kryptowährungen nicht strafbar ist, weil etwa der Bitcoin kein Finanzinstrument und auch keine Rechnungseinheit nach dem Kreditwesengesetz (kurz: KWG) ist. Aus diesem Grund ist es auch nicht erforderlich, dass man für den Betrieb von Transaktionen wie sonstigen Bankgeschäften eine Erlaubnis von Seiten der BaFin besitzen muss (siehe das Urteil vom 25. September 2018, 161 Ss 28/18).

Kammergericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichtes Berlin

Der Angeklagte hat eine Plattform betrieben, die den Handel mit der Kryptowährung Bitcoin ermöglicht hat. Über die Plattform kamen, wie etwa bei einer Börse, Verkäufer wie Käufer zusammen. Nachdem die Plattform eine gewisse Zeit unbeachtet geblieben war, konnte der Umsatz vervielfacht werden – das war zu einer Zeit, als der Bitcoin erstmals einen Höhenflug erlebte. Wenig später wurde das Konto von polnischen Behörden gesperrt. Der Grund? Es gab den Verdacht der Geldwäsche.

Von Seiten der deutschen Strafbehörden wurde der Fall dann wegen dem Verstoß des KWG zur Anklage gebracht. Die Begründung? Der Handel mit der Kryptowährung Bitcoin hätte die Erlaubnis von Seiten der BaFin benötigt – diese Erlaubnis gab es aber nicht. Das Amtsgericht hat den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung wurde in weiterer Folge vom Landgericht Berlin aufgehoben – der Mann wurde also freigesprochen. Nun bestätigte das Kammergericht Berlin die Entscheidung des Landgerichtes.

Denn der über die Plattform stattfindende Handel mit Bitcoin hätte keine Erlaubnispflicht benötigt. Schlussendlich seien Kryptowährungen kein Finanzinstrument und auch keine Rechnungseinheit – das KWG ist somit nicht zuständig, sodass also auch keine Erlaubnis von Seiten der BaFin benötigt werde. Das Gericht verwies darauf, dass der Bitcoin keinen darstellbaren oder etwa vergleichbaren Wert hätte; aus diesem Grund könne auch nicht von einem Zahlungsmittel oder einer Währung im klassischen Sinn gesprochen werden.

Rüge für die BaFin

Von Seiten des Gerichts wurde nicht nur die Rechtslage klar dargelegt, sondern auch scharfe Kritik an der BaFin geäußert. Denn von Seiten der BaFin wird der Bitcoin gerne als „Rechnungseinheit“ beschrieben – das ist jedoch nicht richtig. Die BaFin hätte mit dieser Klassifizierung zudem auch den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich verlassen.

Bei dem Urteil handelt es sich um eines der ersten Strafurteile über Investitionen in Form von digitalen Währungen, das in weiterer Folge in Rechtskraft erwachsen ist. Für die Bundesfinanzaufsicht ist das eine weitere Niederlage. Das Urteil stellt nämlich die Verwaltungspraxis der BaFin sehr wohl in Frage, wenn es darum geht, wie mit Kryptowährungen umgegangen werden muss.

Doch auch wenn das Gericht die Entscheidungen wie Handlungen der BaFin gerügt hat, so darf man jetzt nicht glauben, dass von Seiten der BaFin nun zeitnahe Praxisveränderungen durchgeführt werden.

Das strafrechtliche Urteil hat nämlich keine tatsächliche Bindungswirkung. Das heißt, die BaFin wird durch die Entscheidung nicht daran gehindert, der bisherigen Linie zu folgen. Um hier für eine Änderung zu sorgen, müsste eine verwaltungsrechtliche Entscheidung getroffen werden – die gibt es aber (noch) nicht. Zudem ist die BaFin auch dafür bekannt, den Rechtsweg solange zu gehen, bis dieser tatsächlich zur Gänze ausgeschöpft ist.

Kryptowährungen: Fluch oder Segen?

Wer in Kryptowährungen investiert, beispielsweise über The News Spy, der muss natürlich vorsichtig sein. Der Markt ist derart volatil, sodass man nicht nur hohe Gewinne einfahren kann, sondern auch Verluste dokumentiert werden müssen. Selbst dann, wenn es vielversprechende Prognosen gibt, darf man nur jene Summen investieren, die man auch im schlimmsten Fall verlieren kann.

Die Entscheidung des Gerichts mag für die Krypto-Fans natürlich positiv sein. Jedoch wird damit eindeutig belegt, dass es sehr wohl einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, der keinesfalls noch länger aufgeschoben werden sollte. Denn eine Regulierung von digitalen Währungen würde einerseits für die Rechtssicherheit sorgen, andererseits natürlich auch die Reputation in der Öffentlichkeit steigern.

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