Entschädigung bei Flugverspätung: Das sollten Sie wissen


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Fliegen ist eine schnelle und bequeme Möglichkeit, sein Reiseziel zu erreichen. Was aber, wenn der Flug Verspätung hat? Wir klären auf, wann und in welcher Höhe Geschädigte bei Flugverspätungen Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Wann steht mir eine Entschädigung zu?

Die Anzahl an Flugverspätungen steigt stetig. So fielen im Jahr 2016 in Deutschland mehr als 20.000 Flüge aus, von den zahlreichen Flugverspätungen ganz zu schweigen. Verpasst man dadurch einen Anschlussflug oder einen wichtigen Termin, kann dies besonders ärgerlich sein. Dies muss man jedoch nicht hinnehmen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Entschädigung bei Flugverspätung zu erhalten.

Bei einem Flug in die Metropolregion Hamburg oder zu einem anderen Reiseziel, kann es durchaus zu einer Flugverspätung kommen. Damit eine Entschädigung infrage kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass man für den verspäteten Flug eine bestätigte Buchung hat und rechtzeitig beim Check-In war, also kein Eigenverschulden vorliegt. Laut EU-Verordnung Nr. 261/2004 kommt eine Entschädigung außerdem nur für Flüge infrage, welche in der EU starten und/oder in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt wurden, welche ihren Sitz innerhalb der EU, in der Schweiz, in Norwegen oder Island hat. Außerdem muss eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden vorliegen. Entscheidend hierfür ist der Zeitpunkt der Ankunft am Ziel bzw. der Zeitpunkt, zu welchem die Türen des Flugzeugs geöffnet wurden. Eine Sonderregelung gibt es dann, wenn durch eine Flugverspätung ein Anschlussflug verpasst wurde. In diesem Fall gibt es auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur wenige Minuten Verspätung hatte. Allerdings müssen für diesen Fall beide Flüge bei der gleichen Fluggesellschaft gebucht worden sein und die Verspätung am Endziel mehr als 3 Stunden betragen.

Die Fluggesellschaft muss jedoch nicht in jedem Fall eine Entschädigung leisten. Kam es durch außergewöhnliche Umstände, wie eine Naturkatastrophe, einen terroristischen Angriff oder Streik, zur Verspätung, geht der Geschädigte leer aus. Umstritten sind dahingegen technische Defekte als Ursache.

Entschädigungshöhe bei Flugverspätung

Über die Entschädigungshöhe entscheidet die Strecke. Somit kann die Entschädigung auch höher ausfallen als der Ticketpreis. Für Strecken bis 1.500 km liegt die Entschädigung bei 250 Euro, für Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU sowie für andere Strecken von 1.500-3.500 km sind 400 Euro vorgesehen. Für andere Strecken über 3.500 km gibt es eine Entschädigung von stolzen 600 Euro. Geleistet werden muss die Entschädigung für jeden Passagier, für den ein Ticket gekauft wurde.

Übrigens muss sich kein Geschädigter mit der Abspeisung über Gutscheine oder Prämien-Meilen begnügen. Die Entschädigung muss in bar oder per Überweisung ausgezahlt werden. Weil die Reise bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden abgebrochen werden kann, muss die Fluggesellschaft in diesem Fall nicht nur eine Entschädigung leisten, sondern zusätzlich noch den Ticketpreis oder die Kosten für die Alternativbeförderung erstatten.

Schadenersatzansprüche geltend machen

Um seine Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sollte man sich zunächst bei der Fluglinie nach dem Verspätungsgrund erkundigen und sich diesen schriftlich bestätigen lassen. Ebenso hilfreich ist das Sammeln von Beweisen, wie Fotos, Tickets und Rechnungen. Auch kann es sinnvoll sein, Kontaktdaten mit anderen Betroffenen auszutauschen. Liegt ein Entschädigungsanspruch vor, muss dieser schriftlich gestellt werden. Möchte man sich diesen Stress ersparen, kann man seine Entschädigungsforderung verkaufen.

Sofern Sie die Fluggesellschaft weigert, eine Entschädigung zu leisten, kann man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

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