Hamburg und die zweite Miete


Nebenkosten in Hamburg ähnlich teuer wie die Miete?Bildquelle: Marlies Schwarzin bei pixelio.de

Hamburg ist bekannt als Metropole von Welt mit viel Lebensqualität, aber auch als teures Pflaster in Sachen Mietkosten. Dabei ist nicht nur die eigentliche Kaltmiete relevant, auch die sogenannte zweite Miete spielt im monatlichen Budget eine wesentliche Rolle. Für die Mietnebenkosten fallen im Bundesdurchschnitt jährlich immerhin zwischen 1.800 und 2.400 Euro an. Die Mietnebenkosten in Hamburg liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt, wie man auf der Internetseite von Mineko erfährt. Diese müssen also im gesamten Haushaltsetat unbedingt mit berücksichtigt werden. Der Quadratmeterpreis allein macht noch keine vollständige Aussage darüber, ob eine Wohnung günstig ist, oder eben nicht. Denn im Durchschnitt kommen noch 2,20 Euro pro Monat und Quadratmeter für die Nebenkosten hinzu, dieser Betrag kann aber auch bei bis zu 3,19 Euro liegen. Die üblichen Kaltmieten kann man aus dem Hamburger Mietspiegel entnehmen, der Mieterbund stellt auf seiner Webseite darüber hinaus einen Betriebskostenspiegel zur Verfügung. Nur gründliche Informationen können den Mieter schon vor dem Einzug vor bösen Überraschungen schützen.

Abrechnung korrekt?

Bei Wohnungen und Büros machen die Nebenkosten einen großen Teil aus.Quelle: S.Geissler bei pixelio.de

Aber auch die akribischste Informationspolitik kann den Mieter per se nicht vor falschen Abrechnungen schützen. Experten schätzen, dass jede zweite Abrechnung Fehler enthält. Flattert also am Anfang des Jahres die erste Abrechnung ins Haus, geht es in die zweite Runde der Informationsbeschaffung. Denn um die einzelnen Posten überprüfen zu können, muss der Mieter sich zunächst kundig machen, was sein Vermieter überhaupt umlegen darf. Wie geht man also bei der Prüfung am besten vor.

  • Der Betriebskostenspiegel kann zur Orientierung hilfreich sein. Weicht der Betrag um mehr als 20 Prozent von den Angaben des Mieterbundes ab, ist zumindest ein erster Verdacht berechtigt.
  • Beim Durchsehen der Abrechnung sollte man darauf achten, dass ausschließlich Kosten aus dem aktuellen Abrechnungszeitraum auftauchen. Ältere Kosten dürfen nämlich nicht mehr aufgeführt werden. Auch Instandhaltungs- oder Reparaturkosten dürfen vom Vermieter nicht umgelegt werden.
  • Prinzipiell hat man ein Jahr Zeit zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung. Wird jedoch vom Vermieter eine mutmaßlich unberechtigte Nachzahlung eingefordert, sollte man innerhalb von vier Wochen reagieren. Am besten man verlangt Einsicht in die Originalbelege.

Die einzelnen Posten

Strom, Wasser, Gas sind meist die größten NebenkostenBildquelle: CFalk  bei pixelio.de
 

Gemäß einem Artikel der Zeitung Welt nehmen die Posten Heizung und Warmwasser den größten Anteil der Abrechnung ein. Bei diesen Punkten sollte man also besonders genau hinschauen.

Heizung

Dieser Posten taucht nur bei gemeinsamen Heizungen auf.

Reparaturkosten dürfen im Gegensatz zu Wartungskosten nicht umgelegt werden.

Warmwasser

Verbrauchsabhängige Berechnung, zusätzliche Kosten für Wasseruhr und deren Eichung möglich.

Ein nachträglich eingebauter Wasserzähler kann zwar Einsparungen bringen, muss aber von den Mietern bezahlt werden.

Grundsteuer

Wird anteilig nach Quadratmetern umgelegt.

Nachträglich erhobene Grundsteuer kann nur für das aktuelle und das vorige Jahr berücksichtigt werden.

Gartenpflege

Darf umgelegt werden, einschließlich der Kosten für den Unterhalt eines Spielplatzes.

Die Umlage ist unabhängig von der eigentlichen Nutzung, alle Mieter müssen ihren Anteil bezahlen.

Sonstige Betriebskosten

Dürfen dann zusätzlich umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag aufgeführt sind.

Gilt nur für Gemeinschaftseinrichtungen.

 

ar / ph hamburgportal

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