Günstiger Umziehen mit staatlicher Hilfe


Umzüge in Hamburg

In den letzten zehn Jahren hat es jeder vierte Bundesbürger mindestens einmal getan, rund jeder Fünfte sogar zweimal: Sich einen Tapetenwechsel zu verordnen und in eine neue Stadt wie Hamburg zu ziehen, war 2015 für jeden dritten Umzügler finanziell motiviert. 

Neben einer als überzogen empfundenen Wohnungsmiete, die statistisch jeden Dritten zu jenem radikalen Schnitt motivierte, stellen Ärgernisse wie mangelndes Platzangebot, maroder Wohnungszustand sowie Ärger und Stress mit Vermietern und Nachbarn weitere wichtige Beweggründe dar, aus denen sich jedes Jahr Hunderttausende veranlasst sehen, der alten Behausung Adieu zu sagen.

Dabei birgt ein Ortswechsel auch einige Hürden, die es mit Tatkraft und Engagement zu meistern gilt – und der Staat hilft auch noch dabei.

Damit ein Umzug von A nach B reibungslos funktionieren soll, ist neben einer gesunden Portion Organisationsgeschick auch ein cleveres Umschiffen so mancher Klippen gefragt, die sich dem Umzügler in den Weg stellen.

Dabei können nie genug Köpfe mitdenken und Hände mitanpacken, wenn das Abenteuer Umzug möglichst kostengünstig von statten gehen soll. Effektives Planen im Vorfeld schließt ein Abklopfen bestehender Netzwerke an Freunden und Bekannten mit ein, um so manche Kostenfalle zu vermeiden. Denn eines verursachen Umzüge mit Sicherheit: Kosten.

Dabei lässt sich einiges tun, um nicht das berühmte Fass ohne Boden aufzumachen und in ungeahnte Kostenfallen zu treten – selbst der Staat kann dabei mit ins Boot geholt werden. Folgender Artikel erklärt wie das gelingen kann.

Vergleiche lohnen immer

Die Entscheidung für die erstbeste Adresse im Hamburger Branchenbuch, die telefonisch für einen Kostenvoranschlag kontaktiert wurde, ist bereits der erste Fehler, den viele unerfahrenere Umzügler begehen können.

Ist nach langer, beschwerlicher Suche endlich die passende, bezahlbare Wohnung gefunden, legen viele zufrieden die Hände in den Schoß und harren allzu gelassen den Dingen, die da kommen mögen. Dabei gilt es vielmehr, mit Beharrlichkeit mindestens drei bis vier Angebote an Umzugsfirmen einzuholen.

Denn: Preisunterschiede zwischen einzelnen Umzugsfirmen können gewaltig sein. Bares Geld lässt sich so sparen, das dann etwa für die Wohnungseinrichtung zur Verfügung steht.

Dementsprechend gilt es, genügend Zeit einzuplanen, um unterschiedliche Angebote einzuholen. Der Zeitaufwand dafür kann sich aber in barer Münze auszahlen. Am praktikabelsten erweist sich dabei, gleich mehrere Speditionen nach Hause zu bestellen, um Kostenvoranschläge einzuholen. Nur so können Umzugsfirmen am realistischsten einschätzen, wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen werden. So werden Kostenvoranschläge authentisch und gehen nicht hart an der Realität vorbei.

So gesehen sind ehrliche Kostenvoranschläge die beste Vergleichsgrundlage, einzelne Firmen hinsichtlich ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses miteinander zu vergleichen. Nur wenn sich ein Spediteur selbst ein genaues Bild von dem zu erwartenden Aufwand vor Ort machen kann, kann er auch die Kosten zuverlässig abschätzen und vorab ein Angebot unterbreiten, das den tatsächlichen Kosten am nächsten kommt und die Erwartungen erfüllen kann.

Dabei sollten etwaige geplante Eigenleistungen der Umzugsfirma bereits bei der Vor-Ort-Besichtigung mitgeteilt werden, damit der Voranschlag bereits um die entsprechenden Kosten reduziert werden kann. Darüber hinaus sollte ein ausgehandelter Vertrag keinen Preis enthalten, der nach Stunden abgerechnet wird. Nur ein vereinbarter Festpreis garantiert, dass der Wohnungswechsler im Nachhinein keine unliebsame Überraschung erlebt, wenn der Umzug länger als veranschlagt dauern sollte.

Vorbereitungen nicht auf die lange Bank schieben

Wenn es um die Planung eines Umzugs geht, gilt die Devise: Je früher, desto besser. Ist ein geeignetes Umzugsunternehmen gefunden, sollte dieses spätestens eine bis zwei Wochen vor dem geplanten Termin informiert und beauftragt werden. Normalerweise steht ein Umzugstermin schon länger fest, daher sollte so früh als möglich gebucht werden. Je früher gebucht wird, desto einfacher ist es für die Firma, einen attraktiven Preis anbieten zu können

Bis zum Tag X bleibt so noch genügend Zeit, sich Dinge selbst kostenfrei zu beschaffen. Größere Kartons finden sich oft an Papiersammelstellen, in Bau- und Supermärkten oder gratis auf dem örtlichen Sperrmüll. Paketband lässt sich auf Flohmärkten besonders günstig organisieren, Offerten in Online-Kleinanzeigen bieten eventuell zu verschenkende Umzugskarton samt Verpackungsmaterial an. Viele Geräte und Werkzeuge wie z. B. Teppichreinigungsgeräte, Bohr- / Schleifmaschinen können günstig gemietet statt teuer gekauft werden.

Vielleicht findet sich auch in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis jemand, der über einen Hänger oder Kleintransporter verfügt, und ihn günstig zur Verfügung stellt. 

Wenn helfende Hände aus Familie und Freundeskreis mit anpacken wollen, sollte der Umzugstermin nicht unter der Woche geplant werden, da viele unter der Woche beruflich gebunden sind und verständlicherweise für den Umzug keinen Extra-Urlaub nehmen wollen.

Unter gewissen Voraussetzungen werden Umzugskosten auch vom Arbeitsamt oder vom Arbeitgeber übernommen. Wer aber dennoch auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann sich preiswerte Umzugshelfer über eine Arbeitsvermittlung organisieren, wie ummelden.de empfiehlt.

Geld vom Staat 

Wer als Pendler eine geringere Entfernung von der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz zurückzulegen hat, kann im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs Umzugskosten steuerlich geltend machen. Steuerliche Vorteile können geltend gemacht werden, wenn der Umzug vom Finanzamt als berufsbedingt anerkannt wird. Das ist der Fall, wenn die Entfernung von der neuen Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich geringer als vorher ausfällt. Ist die Fahrtzeit von Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt, können die Kosten ganz oder teilweise steuerlich als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Generell gilt: Wer aus beruflichen Gründen umzieht und eine neue Stelle antritt, kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs eine Umzugskostenpauschale beim Finanzamt beantragen.

Das ist der Fall, wenn

  • ein neuer Arbeitgeber gefunden wird
  • der aktuelle Arbeitgeber seinen Standort verlagert
  • der Betroffene beruflich versetzt wird
  • der Umzug an den Arbeitgeber-Standort erfolgt, um eine doppelte Wohnungsführung zu vermeiden.

Auch Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung umziehen müssen, oder durch den Umzug eine doppelte Haushaltsführung dauerhaft vermeiden, können in den Genuss des Geldsegens vom Staat kommen. 2015 stieg die anrechenbare Pauschale für Singles von 715 auf 730 Euro und für Verheiratete von 1.429 Euro auf 1.460 Euro. Für jede weitere Person können 322 Euro zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Was sind Werbungskosten?

Ist der Umzug rein beruflich bedingt, besteht die Möglichkeit, einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.Alternativ zur pauschalisierten Berechnung steht dem Umzügler auch frei, die tatsächlichen Kosten in konkreter Einzelaufstellung abzusetzen. Eine Einzelkostenabrechnung nötigt ihm jedoch eine Nachweispflicht ab. Hierzu muss er alle im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Belege und Rechnungen über die einzelnen Leistungen sammeln und beim Finanzamt einreichen.

Absetzbar sind etwa

  • die Kosten für die Fahrten zu einer Wohnungsbesichtigung
  • Maklergebühren
  • der Transport von Kisten und Möbeln
  • ein umfassender Pack-Service 
  • die Warm-Miete für die bisherige Wohnung, die noch bis zu sechs Monaten zusätzlich zur neuen Wohnung gezahlt werden muss
  • Nachhilfeunterricht wegen des Schulwechsels eigener Kinder
  • 230,08 Euro für einen Kochherd
  • 163,61 für einen Heizofen pro Zimmer.

Alle übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug stehen, können mit dem Pauschalbetrag steuerlich einmal pro Umzug angerechnet werden:

  • Trinkgelder für die Möbelpacker, Helfer und ein Essen für Freunde, als Dank für die Hilfe nach dem Möbelschleppen
  • Fachgerechter An- und Abbau von Lampen, Einbauküche und anderen elektrischen Geräten
  • Fachgerechtes Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos und deren Halterungen
  • Ummelde-Gebühren beim Einwohnermeldeamt
  • Annoncen, die im Zusammenhang mit der Wohnungssuche stehen
  • Kosten für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, sofern deren Durchführung vertraglich vereinbart war
  • fachgerechter Aufbau einer Einbauküche

Bilder:
Abbildung 1: fotolia©Andrey Popov (#101350993)
Abbildung 2: pixabay©Unsplash (CC0 1.0)
Abbildung 3: pixabay©falco (CC0 1.0)

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