Eine Onlineauktion ist eine klassische Auktion wie man sie aus Auktionshäusern kennt. Der einzige Unterschied: Die Auktion wird vollständig im Internet durchgeführt. Sowohl die örtliche Anwesenheit des Bieters (bzw. Käufer) als auch des Anbieters ist nicht erforderlich. Die bekannteste Internetauktionsplattform ist ebay. Doch auch bei Onlineauktionen gibt es einige rechtliche Fallstricke, die man unbedingt beachten sollte.
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RA Frentz
Rechtsanwalt Oliver Frentz ist ihr Ansprechpartner für Internetrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Durch seine Erfahrung berät und vertritt er seine Mandanten hervorragend.
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