Altöl


§ 8 Abs. 1 der Altölverordnung bestimmt, dass derjenige, der gewerbsmäßig Motorenöle oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, gehalten ist, eine Annahmestelle für solche gebrauchten Öle / Altöle einzurichten oder eine solch durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle hinzuweisen. Für die Entsorgung von Altöl und grundwassergefährdenden Flüssigkeiten gibt es strenge Vorschriften. Sofern Sie nicht eine Altölabgabestelle aufsuchen können, sollte die Altölentsorgung immer Fachfirmen überlassen werden.



Recyclinghof Rahlau

Der Recyclinghof Rahlau in Tonndorf war ein Platz für Entsorgungen von Hausmüll, Gartenabfälle, Bauschutt, Altöl, Reifen, Papier, Spermüll sowie Elektroschrott für Private Haushalte sowie für Gewerbebetriebe an. Teilweise können für die Annahme Gebühren und Entgelte anfallen. Auch Sonderabfall wurde dort entgegen genommen. Der Recyclinghof Rahlau ist seit Dezember...

Rahlau 71, 22045 Hamburg