Kfz-Versicherung wechseln: Worauf muss geachtet werden?


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Ein Kfz-Unfall kann teuer werden, die verursachten Schäden wären aus eigener Tasche vermutlich kaum zu bezahlen. Damit der Unfallgegner sich in jedem Fall darauf verlassen kann, dass der Schaden reguliert wird, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland sogar vorgeschrieben – ansonsten ist es nicht zulässig, ein Kraftfahrzeug anzumelden. Worauf sollte beim Abschluss der wichtigen Policen geachtet werden?

Gesetzgeber schreibt Deckungssummen vor

Der Gesetzgeber schreibt nicht nur den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor, sondern auch die Deckungssummen: Kommen Personen bei einem Unfall zu Schaden, muss der Versicherer mit mindestens 7,5 Millionen Euro haften. Bei Sachschäden sind es immerhin noch 1,12 Millionen Euro und bei sonstigen Vermögensschäden 50.000 Euro. Mit sonstigen Vermögensschäden sind beispielsweise entgangene Gewinne gemeint, wenn ein beschädigtes Taxi nicht mehr weiter genutzt werden kann. Auch wenn diese Summen zunächst hoch klingen: sämtliche Behandlungskosten samt Reha, oder in besonders schwerwiegenden Fällen eine lebenslange Rente, müssen hiervon beglichen werden. Da können die Summen also durchaus knapp werden, weshalb Fachleute zu einer pauschalen Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro raten. Die meisten Versicherer bieten solche Tarife für einen geringen Aufpreis an.

Hohe Kosten für Fahranfänger

So sinnvoll die Kfz-Versicherung auch ist: Zu den größten Nachteilen gehören die nicht unerheblichen Kosten. Insbesondere Fahranfänger müssen mit jährlichen Kosten im vierstelligen Euro-Bereich rechnen, wenn sie ein Fahrzeug auf eigenen Namen versichern. Die genauen Beiträge berechnen sich dabei neben dem Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungshalters auch auf Basis des Wohnorts sowie des Fahrzeugs. Einige Fahrzeuge sind häufiger Notfälle verwickelt als andere, insbesondere bei Modellen mit Steckermotorisierung fallen die Kosten nie Unfall auch höher aus. Die Kalkulation unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung, weshalb es auch hinsichtlich der angebotenen Tarife zu deutlichen Differenzen kommt. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass in jedem Fall ein umfangreicher Vergleich der Angebote stattfinden sollte, damit nicht zu viel gezahlt wird.

Wie die alte Police gekĂĽndigt werden kann

Die Kfz-Versicherung wechseln ist allerdings nicht jederzeit möglich, sondern nur zum Ende des Versicherungsjahres. Unabhängig davon, wann die Versicherung abgeschlossen wurde, endet das Versicherungsjahr immer mit dem Kalenderjahr. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Darüber hinaus erhält der Versicherte ein Kündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht oder ein Schaden reguliert und die Prämien infolgedessen anpasst. Dieses Sonderkündigungsrecht muss Innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der erhöhten Beiträge geltend gemacht werden.

 

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