Die wichtigsten Begriffe und Fragestellungen bei Verbraucherkrediten


Ein Kredit bietet die Möglichkeit, Anschaffungen vorzuziehen und damit flexibel handeln zu können. Doch immer wieder führt dieses Thema auch zu Streitigkeiten, die Anzahl der juristischen Auseinandersetzungen ist seit Jahren hoch. Nicht zuletzt auch wegen der steuerlichen Absetzbarkeit in bestimmten Fällen. Zwar gilt das deutsche Kreditrecht als äußerst kundenfreundlich, dennoch gibt es Lücken im System, die zulasten des Kunden gehen. Wenn Sinn und Zweck eines Kredites klar sind, gestaltet sich der Vergleich scheinbar einfach. Dennoch liegt der Unterschied in den Details, vor allem bei den Kreditnebenkosten und Rechten zur vorzeitigen Tilgung mausern die Banken. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Begrifflichkeiten erläutert und relevante Rechte beschrieben.

Was überhaupt ist ein Verbraucherdarlehen?

Innerhalb der EU wurden in den letzten Jahren einheitliche Grundsätze und Standards für die Kreditvergabe geschaffen. In Deutschland hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie dem Ganzen Rechnung getragen. Was genau ein Verbraucherdarlehen überhaupt ist, definiert der § 491 BGB. Demnach sind alle Kredite, ausgereicht von Kreditinstituten an Privatpersonen, Verbraucherkredite. Förderkredite, Arbeitgeberdarlehen oder gar Baufinanzierungen sind explizit davon ausgenommen. Typischerweise werden regelmäßige Raten und ein Zinssatz vereinbart, der sich nach der Bonität des Kreditnehmers richtet. Relevant ist seit Umsetzung der Richtlinie vor allem der Punkt der Bewerbung von Krediten. So darf nicht ausschließlich mit einer wenig aussagekräftigen Zahl geworben werden, es müssen weitere Kreditkosten Erwähnung finden. Das muss anhand realistischer, praktischer Beispiele dargelegt werden. Die Grundsätze gibt der § 6a Preisangabenverordnung vor.

Eine der wichtigsten Regelungen ist, dass jeweils der Effektivzinssatz anzugeben ist. Damit ist es möglich, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Unter easycredit.de findet sich ein kostenfreier Zinsrechner. Anhand des Kreditbetrages und der Laufzeit kann somit die monatlich fällige Rate berechnet werden. Nach diesem Prinzip ist auch möglich, Anschaffungen wirklich unter Berücksichtigung der eigenen Situation zu bewerten.

Abb. 1: In schweren Zeiten das Geld zusammenhalten (Quelle: pixabay.com © Gerd Altmann (CC0 Public Domain)

Zur Gültigkeit von Kreditverträgen

Grundsätzlich ist die Schriftform einzuhalten, was insofern eine Auswirkung auf Online-Kreditangebote hat. Sie sind damit nämlich faktisch ausgeschlossen. Im Endeffekt bedeutet das aber lediglich, dass Antragstellung und Bonitätsprüfung vorab durchgeführt werden können. Der tatsächlich wirksame Kreditvertrag kommt dann durch Unterzeichnung oder Inanspruchnahme zustande. Grundsätzlich ist das Kreditinstitut verpflichtet, eine Abschrift des Kreditvertrages auszuhändigen. Da es keine besondere Formvorschrift gibt, reicht praktisch auch eine Kopie dessen. Wichtig ist dieser Grundsatz bezüglich der Widerrufsfrist. Sie gibt dem Kreditnehmer nämlich die Möglichkeit, auch jetzt noch dem Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls einen günstigeren Kredit zu wählen. Erst mit Zugang dieser Abschrift beginnt nach § 355 Abs. 2 S. 3 BGB die Widerrufsfrist. Im Zweifelsfall muss das Kreditinstitut belegen, dass die Abschrift zugegangen ist.

Außerdem hat die europäische Verbraucherkreditrichtlinie dazu geführt, dass starre Regeln bei den sogenannten vorvertraglichen Informationen einzuhalten sind. Es muss dem Kreditnehmer also schon vor Abschluss möglich sein, alle Bedingungen und Kosten nachzuvollziehen. Hierfür wurden einheitliche Musterformulare entwickelt. Das hat vor allem den Vorteil, dass im Zweifelsfall auch Angebote ausländischer Banken zum Vergleich herangezogen werden können.

Ist eine Restschuldversicherung empfehlenswert?

Viele Banken sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, parallel zum eigentlich Kreditvertrag mit begleitenden Produkten zu verdienen. Losgelöst vom Darlehensvertrag wurde daher vor allem die sogenannte Restschuldversicherung beworben. Dabei handelt es sich um eine Absicherung gegen die Folgen des Todes, einer Arbeitslosigkeit oder Krankheit. In manchen Fällen haben Banken den Abschluss dieser auch Restkreditversicherung genannten Police als Voraussetzung für den Kredit selbst genannt. Sie dient als zusätzliche Kreditsicherheit. Hierbei tritt der Kreditnehmer die Forderung an die Bank ab. Problematisch ist sich insbesondere wegen der vergleichsweise hohen Gebühren. Dadurch erhöhen sich effektiv die Gesamtkreditkosten. Umstritten ist gleichwohl, ob dies zu einem verbesserten Scoring führt. Dieses Thema wird im nächsten Abschnitt noch behandelt. Wichtig ist hierbei, dass die Kosten in den Effektivzins einzurechnen sind, sofern der Abschluss zwingend ist.

Was ist bei der vorzeitigen Rückzahlung zu beachten?

Grundsätzlich gibt es keine Fristen einzuhalten, Verbraucherdarlehen können jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Lediglich bei vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Verträgen waren drei Monate Kündigungsfrist und sechs Monate Mindestlaufzeit einzuhalten. Als Vorfälligkeitsentschädigung dürfen maximal ein Prozent des jeweiligen Betrags gefordert werden. Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, verringert sich der Betrag um die Hälfte. Es kann sinnvoll sein, in Zeiten einer Niedrigzinsphase von diesem Recht Gebrauch zu machen. Das ist dann der Fall, wenn der neue Effektivzinssatz wesentlich unter dem bisherigen liegt.

Das Scoring als zentrale Größe

Ob und im Zweifelsfall, zu welchem Zinssatz ein Kredit angeboten wird, hängt wesentlich vom Scoringwert ab. Dahinter verbergen sich mathematische Werte und Statistiken, womit die Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet wird. Werte aus der Vergangenheit sowie die jeweils personenbezogenen Informationen spielen hier eine Rolle. Die SCHUFA ist mit Abstand die größte Auskunftei in Deutschland und mit allen Kreditinstituten verbunden. Ein wesentliches Element für die Berechnung des Scorewerts sind bisherige Zahlungsstörungen und die „Kreditaktivität“ des letzten Jahres. Gab es Zahlungsausfälle, etwa bei Handy- oder Versandhandelsverträgen, wird dies typischerweise vermerkt. Die Firmen übermitteln regelmäßig die eigenen statistischen Erfüllungswerte. Positiv beeinflussen hingegen langjährige Geschäftsbeziehungen zu kreditbezogenen Unternehmen, etwa Banken oder auch Firmen mit dem Angebot des Kaufs auf Rechnung.

vm / as hamburgportal

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